Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2016 zur Sicherstellung der Finanzierung diverser Investitionsmaßnahmen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/04266 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2016 zur Sicherstellung der Finanzierung diverser Investitionsmaßnahmen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Boessow, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:12 Stimmen

Gegen die Vorlage:1 Stimme

Enthaltung:1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

  1. Für die folgenden im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Investitionsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 95 d (I) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Haushaltsmittel - wie nachfolgend aufgeführt - in Ergänzung zu den bereits geordneten Mitteln bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen.

 

 

Bezeichnung

Produktsachkonto

Mittel-verstärkung

in T€

 

 

 

 

 

Stadtbibliothek/Maßn.a.Brands.

111029.297.7851000

420,0

Deckung

Hanseschule

233001.034.7851000R

100,0

Deckung

Kita Hallandhaus

365002.010.7851000R

15,0

Deckung

Kita Klappenstraße

365002.011.7851000R

5,0

Deckung

Stadtplanung und –entwicklung –Soziale Stadt Moisling- Hochbaumaßnahmen

511003.030.7851000

200,0

Deckung

Neubau Berufsschule Kerschensteiner Straße

233001.031.7851000R

100,0

 

 

 

 

 

Moislinger Allee, 2.BA

544001.043.7852000

670,0

Deckung

Hafenbahn/Wagonerkennung

552001.812.7853000R

500,0

Deckung

Vorw. Hafen/Rampe BM-Roddenk.

552001.813.7852000R

170,0

 

  1. Die im Zusammenhang mit Nr. 1 im Vorwege im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung vorgenommenen, produktinternen Mittelverstärkungen werden zur Kenntnis genommen.