Auszug - Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ? Satzungsbeschluss und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2016/04260 Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ? Satzungsbeschluss
und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Freitag möchte wissen, wie es sich mit der im Abschnitt SO 3 geplanten Antennenanlage verhalte, die rund 35 Meter hoch sein solle.

Frau Biermann erläutert, dass diese Anlage sich bereits jetzt dort befände und die getroffene Festsetzung der Bestandssicherung diene.

 

Herr Freitag spricht den auf der Seite 24/53 von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagenen und von der Stadtplanung nicht berücksichtigten Stellplatzschlüssel von 1,5 an.

Frau Biermann weist auf die in der Begründung dargestellten Argumente hin.

 

Herr Howe beantragt, die auf der Seite 11/53 festgelegte Kompensation der Bäume der dortigen Waldfläche von den festgelegten 1:2 auf 1:4 zu erhöhen.

Seiner Meinung nach sei bei dem Fällen eines Baumes mit einem Durchmesser von rund einem Meter die Funktion nicht gegeben, wenn man als Kompensation nur zwei kleine Bäume mit sechs bis acht Zentimeter Stammdurchmesser pflanze.

Frau Biermann weist darauf hin, dass das Verhältnis der gemäß Landeswaldgesetze erforderlichen Kompensation mit der Unteren Forstbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wie groß der Stellplatzschlüssel am Fischereihafen sei.

Frau Biermann gibt diesen mit 0,9 an und auf dem Baggersand mit 0,7.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob die Fläche am östlichen Wald als Veranstaltungsfläche geplant sei.

Frau Biermann erläutert, dass diese Fläche multifunktional nutzbar sei.

Herr Senator Boden weist ergänzend hin, dass hier in erster Linie das Parken umgesetzt werden solle, wie es im Lageplan ausgewiesen sei.

 

Herr Freitag stellt den Antrag, den Stellplatzschlüssel am Fischereihafen von 0,9 auf 1,2 zu erhöhen.

 

Herr Schröder weist noch einmal darauf hin, dass der jetzige Schlüssel von 0,9 so tragfähig sei, und dass man diesen bereits zum Auslegungsbeschluss erhöht habe.

 

Herr Quirder sieht es ebenso als ausreichend an, wenn der gemäß Vorlage angestrebte Schlüssel erreicht werde.

Frau Biermann erläutert noch einmal, dass bei der Umsetzung des Projektes Fischereihafen ein Stellplatzschlüssel von 0,9 bis 1,0 angestrebt werde.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Freitag (Stellplatzschlüssel) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:5 Stimmen

Gegen den Antrag:8 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Freitag (Erhöhung des Stellplatzschlüssels von 0,9 auf 1,2) mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe (Kompensation 1:2 auf 1:4) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:2 Stimmen

Gegen den Antrag:12 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Howe (Erhöhung der Kompensation von 1:2 auf 1:4) mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:13 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


Beschluss:

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen der ausgelegten Bauleitplanentwürfe abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Die 113. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.