| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2015 |
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SI/2015/578 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Auflagen für Unterkünfte (Zurückgestellt am 08.09.15) |
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VO/2015/02879 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antwort auf Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Auflagen für Unterkünfte (Zurückgestellt am 08.09.15) |
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VO/2015/02935 |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Unterbringung von Flüchtlingen (Zurückgestellt am 08.09.15) |
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VO/2015/02952 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort auf Anfrage von BM Andreas Zander: Unterbringung von Flüchtlingen (Die Antwort liegt vor und wird nachgereicht) |
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VO/2015/02985 |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke zu Kosten der Flüchtlingsunterbringung, -versorgung und -betreuung (Zurückgestellt am 08.09.15) |
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VO/2015/02960 |
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| Ö 3.3.1 |
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Antwort auf Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke zu Kosten der Flüchtlingsunterbringung, -versorgung und - betreuung (aus der HA-Sitzung vom 08.09.2015 VO Nr. 2015/02960) (Die Antwort liegt vor und wird nachgereicht) |
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VO/2015/02973 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigungen für den Fischtempel Travemünde (Zurückgestellt am 08.09.15) |
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VO/2015/02882 |
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| Ö 3.4.1 |
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Antwort auf Anfrage von BM Andreas Zander: Genehmigungen für den Fischtempel Travemünde (Die Antwort liegt vor und wird nachgereicht) |
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VO/2015/02977 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage des Ausschussmitgliedes Michelle Akyurt, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum Sachstand des Prüfauftrages VO/2014/01701 (Zurückgestellt am 08.09.15) |
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VO/2015/02961 |
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| Ö 3.6 |
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Anfrage des BM/AM Thomas Rathcke zur Einführung der Behördennummer 115 (Zurückgestellt am 08.09.15 - Siehe hierzu Vorlage unter TOP 5.1) |
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VO/2015/02966 |
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| Ö 3.7 |
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Neu: Anfrage des AM Thomas Rathcke zu Widerbesetzungssperren |
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VO/2015/02994 |
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| Ö 3.8 |
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Neu: Anfrage von BM Lars Rottloff: Verwendung von Gebäudeunterhaltungsmitteln bei den SIE (Die Anfrage wird zur Sitzung umgeteilt) |
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VO/2015/03025 |
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| Ö 3.9 |
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NEU Anfrage BM Rathcke betr. Kleingartenanlage Lauerholz |
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| Ö 3.10 |
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NEU Anfrage BM Lindenau betr. Grundschule Steinrade |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Hansestadt Lübeck - Rahmenkonzept |
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VO/2015/02889 |
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| Ö 4.2 |
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Evaluationsbericht 2015 für die Kommunalaufsicht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen |
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VO/2015/02892 |
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| Ö 4.3 |
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Sachstandsbericht zu den Prüfaufträgen der Bürgerschaft vom 26.06.2014 ("Zukunftssicherung der Städtischen Senioreneinrichtungen") (Zurückgestellt am 23.06.15) |
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VO/2015/02562 |
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| Ö 4.4 |
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Aufgabenoptimierung im Kurbetrieb der Hansestadt Lübeck |
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VO/2015/02540 |
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| Ö 4.5 |
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Interfraktioneller Änderungsantrag zu VO/2015/02856 "Letter of Intent" |
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VO/2015/02903 |
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| Ö 4.6 |
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Evaluation Modellprojekt "Poolbildung zur Beförderung einer inklusiven Beschulung" |
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VO/2015/02773 |
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| Ö 4.7 |
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Aufstellung des Hafenentwicklungsplans 2030 ? Ergebnisse der Grundlagengutachten 1 und 2 (5.691)
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VO/2015/02673 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Teilnahme an D115 - Verbund |
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VO/2015/02891 |
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| Ö 5.2 |
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INTERREG 5A
hier:Unterzeichnung der "Vereinbarung zur Einrichtung des Verwaltungs- und Kontrollsystems und zur Abwicklung des Kooperationsprogramms Interreg 5A Deutschland-Danmark 2014-2020" |
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VO/2015/02932 |
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| Ö 5.3 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2013 |
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VO/2015/02831 |
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| Ö 5.4 |
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Abwasserbeseitigungskonzept 2013 ? 2017 für die Hansestadt Lübeck |
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VO/2015/02850 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag - Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird beschlossen.
- Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).
- Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).
- Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).
- Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.
- Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.
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10.09.2015 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: - Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird beschlossen.
- Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).
- Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).
- Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).
- Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.
- Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Bürgerschaft, entsprechend der Vorlage zu beschließen.
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22.09.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird beschlossen.
- Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).
- Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).
- Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).
- Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.
- Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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24.09.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.10 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: - Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird beschlossen.
- Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).
- Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).
- Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).
- Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.
- Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Annahme Ja-Stimmen: 44 Nein-Stimmen: 2 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 5.5 |
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Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen |
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VO/2015/02796 |
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| Ö 5.6 |
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Überplanmäßige Bewilligung im Haushaltsjahr 2015 für die Erneuerung der Slipanlage im Passathafen |
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VO/2015/02806 |
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| Ö 5.7 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 4.850,00 Euro für das Kooperationsprojekt "Ich. Du. Lübeck. Interkultureller Sommer 2015" |
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VO/2015/02832 |
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| Ö 5.8 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck 2015 |
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VO/2015/02906 |
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| Ö 5.9 |
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Preistarif Nordische Filmtage Lübeck - Austauschvorlage zu VO/2015/02833
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VO/2015/03000 |
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| Ö 5.10 |
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Übernahme von Fahrtkosten für die Beförderung von SchülerInnen in "Deutsch als Zweitsprache-Klassen" (DaZ-Klassen) |
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VO/2015/02876 |
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| Ö 5.11 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.000,00 Euro für einen Dokumentarfilm über Hans Blumenberg |
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VO/2015/02907 |
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| Ö 5.12 |
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Angebot einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 6.800,00 EUR (Buddenbrookhaus / Ausstellung: Bürger auf Abwegen) |
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VO/2015/02928 |
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| Ö 5.13 |
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Bebauungsplan 05.33.02 ? Hochstraße / Josephinenstraße -
Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2015/02825 |
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| Ö 5.14 |
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Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - Satzungsbeschluss (5.610) |
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VO/2015/02953 |
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| Ö 5.15 |
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Gründungsviertel - Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes zur Energie- und Fernwärmeversorgung der Neubebauung und Verpflichtung zu Anschluss und Nutzung |
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VO/2015/02872 |
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| Ö 5.16 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Grundsanierung / Teil EW-Bau Beseitigung akuter Sicherheitsmängel im Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium
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VO/2015/02921 |
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| Ö 5.17 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung der Gebäude Fackenburger Allee 27-29 |
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VO/2015/02922 |
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| Ö 5.18 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung der Fassade der Marienschule |
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VO/2015/02923 |
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| Ö 5.19 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Grundsanierung / Teil EW-Bau Beseitigung akuter Sicherheitsmängel und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen des Verwaltungstraktes Mühlendamm, 1. BA |
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VO/2015/02931 |
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| Ö 5.20 |
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B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Sicherung der dauerhaften touristischen Nutzung |
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VO/2015/02940 |
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| Ö 5.21 |
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B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Satzungsbeschluss |
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VO/2015/02944 |
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| Ö 5.22 |
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Gestaltungs- und Welterbebeirat | Berufung von Frau Prof. Petra Kahlfeldt als Nachfolgerin von Frau Jórunn Ragnarsdóttir |
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VO/2015/02957 |
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| Ö 5.23 |
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Fachbereichsneugliederung (Anlage wird nachgereicht) |
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| Ö 5.24 |
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Sachgebietsneugliederung (Anlage wird nachgereicht) |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 8.1 |
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Anfrage BM Dedow betr. Bereitstellung eines Grundstücks zur Errichtung einer EAE durch das Land Schleswig-Holstein |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2015 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Neu: Anfrage des AM Michelle Akyurt zu SIE (Die Anfrage wird zur Sitzung umgeteilt) |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Quartalsbericht II/2015 der städtischen Gesellschaften und Betriebe |
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| N 12.2 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Unterstützung des RPA bei der Umstellung auf den Risikoprüfansatz im Zusammenhang mit der Umstellung auf die doppische Buchführung bei der Jahresabschlussprüfung für das Rechnungsjahr 2011 durch die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lübeck
(Die Vorlage liegt vor und wird nachgereicht) |
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| N 13.2 |
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|
Fortsetzung des Sanierungsprozesses in den SIE (Zurückgestellt am 23.06.15) |
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| N 13.3 |
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Verkauf der Hofstelle eines Stadtgutes mit hofarrondierenden Flächen und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Lübeck ? Strecknitz und Moisling (Zurückgestellt am 08.09.15) |
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| N 13.3.1 |
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Neu: Verkauf der Hofstelle eines Stadtgutes mit hofarrondierenden Flächen und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Lübeck ? Strecknitz und Moisling- Änderung Beschlusspunkt 6 (Die Vorlage wird zur Sitzung umgeteilt) |
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| N 13.4 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Marliring 50-54/Nettelbeckstraße 7-11
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| N 13.5 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Hans-Sachs-Straße 4
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| N 13.6 |
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Verkauf von drei Grundstücken in St. Lorenz und Moisling zur Errichtung von kommunalen Flüchtlingsunterkünften |
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| N 13.7 |
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Ausschreibung Jahresvertrag Straßenunterhaltungsmaßnahmen des Bereiches Stadtgrün und Verkehr (5.660)
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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