Vorlage - VO/2015/02923  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung der Fassade der Marienschule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
21.09.2015 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
22.09.2015 
35. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.272.7851000 GMHL / Marienschule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 170.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Seit Anfang des Jahres 2015 werden die durch die Possehl-Stiftungsgelder geförderten Sanierungsmaßnahmen in der Marienschule umgesetzt

Begründung

Seit Anfang des Jahres 2015 werden die durch die Possehl-Stiftungsgelder geförderten Sanierungsmaßnahmen in der Marienschule umgesetzt. Den Anfang dieser Maßnahmen machten die Erneuerung und die konstruktive Ertüchtigung des Dachaufbaus, die mit Anfang Juni 2015 erfolgreich abgeschlossen wurden.

Im weiteren Verlauf der geplanten Sanierungen ist jetzt mit der 2. Teil-EW-Bau die Umsetzung der Fassadensanierung geplant. Nach erfolgter Bauzustandserfassung und -bewertung der Fassade wurden teilweise gravierende Schäden an der westlichen Fassadenseite (Schulhofseite) im Bereich der Verfugung festgestellt. Durch Auswaschungen oder Frostschäden sitzen diverse Klinkersteine locker und drohen aus der Fassade in den Schulhofbereich herabzufallen. Einige der Klinkersteine selbst weisen massive Frostabplatzungen auf, durch die sie einen großen Teil ihrer Tragfähigkeit einbüssen. Die Folgen hieraus sind Risse innerhalb der Fassade.

Ferner sind auch die Fenster in der gesamten Fassade des Gebäudes zu überholen. Die letzte durchgeführte Sanierung der Fenster wurde im Jahre 2000 abgeschlossen. Es ist geplant die durch Witterungseinflüsse beschädigten Fensterelemente fachgerecht auszutauschen bzw. zu ertüchtigen und den Anstrich aller Fenster zu erneuern.

Um die Störungen des ab der 36. KW wiederbeginnenden Schulbetriebes so minimal wie möglich zu halten, ist angedacht nach abgeschlossener Ausschreibung in der 34. KW die Arbeiten für die Fenstersanierungen beginnen zu lassen.

Alle anderen nötigen Leistungen zur Fassadensanierung sind während des laufenden Schulbetriebs eingetaktet. Die Störungen durch diese Arbeiten sind als gering zu erachten.

 

Insgesamt waren im Haushaltsjahr 2014 700.000,- EUR veranschlagt. Davon sind 150.000,- EUR als Planungskosten eingestellt gewesen. Mit Vorlage der 1. Teil-EW-Bau (Dachsanierung) Anfang Oktober 2014 wurden Baukosten in Höhe von 380.000,- EUR freigegeben.

Mit Antrag auf Übernahmen der Haushaltsreste wurden 671.511,51 EUR ins Haushaltsjahr 2015 übertragen. Davon sind 170.000,- EUR gemäß §12 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit einem Sperrvermerk belegt, da die Entwurfsunterlage-Bau für die Fassadensanierung zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahres 2015 noch nicht vorlag. Damit sind Gelder in Höhe von 501.511,51 EUR noch frei verfügbar.

Für das Haushaltsjahr 2015 sind insgesamt 600.000,- EUR veranschlagt. Hinzu kommen die übertragenen 671.511,51 EUR (170.000,- EUR mit Sperrvermerk, 501.511,51 EUR freigegeben).

Die EW-Bau für die Fassadensanierung der Marienschule wurde Ende Juni 2015 mit einem Mittelbedarf von rund 184.000,- EUR brutto vorgelegt und dem Bereich Haushalt und Steuerung übergeben.

 

Übersicht:

 

  • Haushaltsveranschlagung 2014/2015:              1.300.000,00 EUR
  • bisher freigegeben:              530.000,00 EUR
  • noch freiverfügbar:              501.511,51 EUR
  • durch Aufträge (Planung u. Dachsanierung) vorbelastet              395.000,00 EUR
  • erforderlich für 2. Teil-EW-Bau              184.000,00 EUR

 

Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2015 in Höhe von 170.000,- EUR für die Sanierung der Fassade der Marienschule beantragt.

keine

Anlagen

keine