Vorlage - VO/2015/02906  

Betreff: Annahme einer Zuwendung zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck 2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Meinecke, Sven
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
14.09.2015 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.09.2015 
35. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Finanzielle Auswirkungen
Spendenzusage Possehl-Stiftung

Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100

Beschlussvorschlag

 

Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100.000,- Euro werden angenommen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht, die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundenen Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzieru

Begründung

 

Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht, die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundenen Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Possehl-Stiftung ist die Sicherung dieser Basis.

 

Für die Durchführung der 57. Nordischen Filmtage ist von Seiten der Possehl-Stiftung ein Betrag in Höhe von 100.000,- Euro bewilligt worden. Dieser Betrag ist eine essentielle Größe im Haushalt des Festivals und ist existentiell für das gewohnt hochwertige Angebot des
Festivals an die Lübecker Bürger.

 

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

 

Die Annahme der Spende erfolgt auf der Grundlage des § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung.

Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich bei Annahmen von Spenden mit einem Wert von mehr als 500.000,- Euro durch gemeinnützige Stiftungen aus der Entscheidung der Bürgerschaft zur Delegation vom 21.03.2013 sowie dem diesbezüglichen Verfahren bei Mehrfachspenden, deren Gesamtwert diese Wertgrenze innerhalb eines Haushaltsjahres überschreitet.

 

 

Anlage Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

 

Anlage Finanzielle Auswirkungen

Spendenzusage Possehl-Stiftung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage Finanzielle Auswirkungen (14 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Spendenzusage Possehl-Stiftung (89 KB)