Vorlage - VO/2015/02850  

Betreff: Abwasserbeseitigungskonzept 2013 ? 2017 für die Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Hilgendorf, Liane
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
10.09.2015 
23. Sitzung des Werkausschusses EBL unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.09.2015 
35. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20150616 Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2017 V_2_2
2_6 Dauerhaft nicht angeschlossen mit Lagebezeichnung 20141028
2_7 Tabelle Übertragung Abwasserbeseitigungspflicht SW Stand 28.10.2014
2_8_Kleingartenanlagen Tabelle der Übertragung_Fortschreibung 2013-2017
2_9 Tabelle der Übertragung RW Gewässeranlieger 2015
2_10 Tabelle der Übertragung RW dauerhaft nicht angeschlossen 2015

1

Beschlussvorschlag

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 für die Hansestadt Lübeck    (Anlage 1) wird beschlossen.

 

  1. Im Einzugsgebiet der Hansestadt Lübeck werden einzelne Grundstücke auf Dauer nicht an das zentrale Entwässerungssystem angeschlossen. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt (Anlage 2.6, Abwasserbeseitigungskonzept). Die Schmutzwasserbeseitigung für diese Grundstücke erfolgt auf Dauer über dezentrale Entwässerungssysteme (Kleinkläranlagen oder Abfuhr aus Sammelgruben).

 

  1. Für die Grundstücke, die dauerhaft nicht angeschlossen werden und auf denen das Schmutzwasser über eine den Regeln der Technik genügende Kleinkläranlage beseitigt werden soll, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Schmutzwasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen. Diese Liste der Grundstücke wird mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.7).

 

  1. Für Grundstücke, auf denen eine Versickerung oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in Gewässer möglich ist und die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser von der Hansestadt Lübeck auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Auflistung der Grundstücke in der Entwässerungssatzung übertragen werden. Diese Grundstücke werden mit dem Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben und neu festgelegt (Anlage 2.8, 2,9, 2.10).

 

  1. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, sowie bei wesentlichen Änderungen der bisher vorgesehenen Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft erneut vorzulegen.

 

  1. Über Anpassungen und Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist zwischenzeitlich dem Werkausschuss zu berichten. Die Investitionsplanung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird durch den Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck jährlich angepasst.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

-  Bereich Recht

    keine rechtlichen Bedenken, Hinweis

    wurde eingearbeitet

- Bereich Beteiligungscontrolling

   zur Kenntnis genommen             

- Bereich Lübeck Port Authority

    keine Bedenken, Hinweis wurde ein-

    gearbeitet

- Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegen-

    schaften,     keine Stellungnahme             

- Bereich Umwelt- Natur- und

   Verbraucherschutz

    Keine Bedenken, Hinweis wurde ein-

    gearbeitet             

- Bereich Stadtplanung und Bauordnung

   keine Bedenken, Anmerkungen werden

   berücksichtigt             

- Bereich Stadtgrün und Verkehr

    keine Bedenken                           

- Stadtwerke Lübeck

    keine Stellungnahme

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Landeswassergesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck ist durch das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) im Rahmen der Selbstverwaltung zur Abwasserbeseitigung in ihrem Gemeindegebiet verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst sowohl Schmutzwasser, als auch Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen. Die Gemeinden können aufgrund ihrer örtlichen Planungen nach Maßgabe des LWG die Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigte oder den Nutzungsberechtigten eines Grundstücks, auf den gewerblichen Betrieb oder die Betreiberin oder den Betreiber einer Anlage übertragen. Dazu ist ein Abwasserbeseitigungskonzept aufzustellen und durch die Wasserbehörde genehmigen zu lassen. Das hier vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept ist die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008-2012. Grundlegende Änderungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes sind nicht beabsichtigt. Die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen hinsichtlich des Bestandes der Kanalisation, der geschlossenen Verträge und der Nacherschließung wurden in das vorliegende Konzept eingearbeitet. Von der Möglichkeit die Abwasserbeseitigungspflicht auf einzelne Grundstückseigentümer zu übertragen, wurde bereits in der Entwässerungssatzung vom 28.02.2011 Gebrauch gemacht. Wesentliche Ergänzung dieser Fortführung des Abwasserkonzeptes ist die Auflistung der Gewässeranliegergrundstücke zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser.

 

 

Beschlusspunkt 1

Da das Abwasserbeseitigungskonzept ein bedeutsamer planerischer Beitrag für die Bau- und Siedlungsentwicklung ist, wird es hiermit der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft wird das Abwasserkonzept der Wasserbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Beschlusspunkte 2 bis 4

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist mit der Genehmigung durch die Wasserbehörde die Voraussetzung für eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht, sowohl für Schmutzwasser, als auch für Niederschlagswasser. Die Übertragung erfolgt jeweils in der Entwässerungssatzung. Nach der Genehmigung des Abwasserkonzeptes durch die Wasserbehörde wird eine entsprechende Entwässerungssatzung eigenständig in das Verfahren gegeben, mit der die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für konkret bezeichnete Grundstücke vorgenommen wird. Die Beschlusspunkte 2 bis 4 zu dieser Vorlage legen diese Grundstücke fest.

 

Beschlusspunkt 5

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist regelmäßig fortzuschreiben. Es ist vorgesehen, einen aktuellen Stand alle fünf Jahre der Bürgerschaft vorzulegen.

 

Beschlusspunkt 6

Das Abwasserbeseitigungskonzept enthält nach den Vorgaben des LWG auch Angaben aus dem Investitionsplan, die sich naturgemäß in kürzeren Zeiträumen ändern können. Änderungen werden regelmäßig dem Werkausschuss mitgeteilt und im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Lübeck berücksichtigt.

 

Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 – Text V2

Anlagen

Abwasserbeseitigungskonzept 2013 – 2017 – Text V2.2

2.6 Dauerhaft nicht angeschlossen mit Lagebezeichnung

2.7 Tabelle Übertragung Abwasserbeseitigungspflicht SW

2.8 Kleingartenanlagen Tabelle der Übertragung Fortschreibung 2013-2017

2.9 Tabelle der Übertragung RW Gewässeranlieger 2015

2.10 Tabelle der Übertragung RW dauerhaft nicht angeschlossen 2015

Die weiteren Anlagen liegen den Fraktionen vor.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20150616 Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2017 V_2_2 (582 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2_6 Dauerhaft nicht angeschlossen mit Lagebezeichnung 20141028 (83 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2_7 Tabelle Übertragung Abwasserbeseitigungspflicht SW Stand 28.10.2014 (82 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2_8_Kleingartenanlagen Tabelle der Übertragung_Fortschreibung 2013-2017 (27 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 2_9 Tabelle der Übertragung RW Gewässeranlieger 2015 (163 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 2_10 Tabelle der Übertragung RW dauerhaft nicht angeschlossen 2015 (65 KB)