Auszug - B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Sicherung der dauerhaften touristischen Nutzung  

35. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.20
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02940 B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Sicherung der dauerhaften touristischen Nutzung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pluschkell schlägt vor, die Vorlage in der Fassung des Bauausschusses der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zu empfehlen und regt ergänzend an, Punkt 3 Satz 2 der Vorlage wie folgt zu ändern:

Herr Pluschkell schlägt vor, die Vorlage in der Fassung des Bauausschusses der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zu empfehlen und regt ergänzend an, Punkt 3 Satz 2 der Vorlage wie folgt zu ändern:

Eine Versagung kann -"kann" wird gestrichen und durch "muss" ersetzt-

nur dann erfolgen, wenn die Verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag nicht

aufgenommen wurden“.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Beschlussfassung in der Fassung des Bauausschusses mit der vorgenannten ergänzenden Änderung abstimmen.

 

Der Hauptausschuss ist einstimmig mit der

Beschlussfassung in der Fassung des

Bauausschusses sowie der Änderung

in Punkt 3 Satz 2 der Vorlage

-          Austausch des Wortes

       „kann“ gegen muss“ –

      einverstanden.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage in geänderter Fassung abstimmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Priwall Waterfront AG & Co. KG  einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der dauerhaften touristischen Nutzung der Ferienwohnungen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 33.05.00 -Priwall  Waterfront, Teilbereich 1- (Anlage 2) abzuschließen

2.              der Bürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen des städtebaulichen Vertrages in vollem Umfang als Verpflichtungserklärung in jeden einzelnen Kaufvertrag mit den Erwerbern von Ferienwohnungen aufzunehmen sind

3.              der Bürgermeister wird beauftragt, zu vereinbaren, dass jeder Kaufvertrag über den Erwerb einer Ferienwohnung (auch jeder Folgevertrag) der Hansestadt Lübeck zur Überprüfung der Regelungen zur Genehmigung vorzulegen ist. Eine Versagung kann nur dann erfolgen, wenn die Verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag nicht aufgenommen wurden

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (2 Gegenstimmen), in der Fassung

des Bauausschusses und geänderter

Form zu entscheiden.