Vorlage - VO/2015/02922  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2015 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung der Gebäude Fackenburger Allee 27-29
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
21.09.2015 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
22.09.2015 
35. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2015 bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.271.7851000 Gebäudemanagement / Fackenburger Allee 27-29 /  Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Der Gebäudekomplex in 23554 Lübeck, Fackenburger Allee 27-29, befindet sich in hohem Maße in einem sanierungsnotwendigen Zustand

Begründung

Der Gebäudekomplex in 23554 Lübeck, Fackenburger Allee 27-29, befindet sich in hohem Maße in einem sanierungsnotwendigen Zustand. Das Gebäude weist Sicherheitsmängel im Bereich des Brandschutzes und der Verkehrssicherheit auf, entspricht nicht dem gesetzlich gefordertem energetischen Standard, hat gebäudetechnische Defizite in heizungs- und elektrotechnischer Hinsicht und ist hochbautechnisch in einem mängelbehafteten Zustand. Beim Gebäude Fackenburger Allee 29 dürfen eine Vielzahl von wetterseitigen Holzfenstern nicht mehr geöffnet werden, da die durchgefaulten Rahmen- und Flügelhölzer dieses nicht mehr zulassen, Fensterscheiben lassen sich aus demselben Grund nicht mehr einsetzen oder fallen heraus. Alle anderen Holzfenster sind erneuerungsbedürftig, eine Überarbeitung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten.

 

Für die Erneuerung der Fenster zur Aufrechterhaltung des Betriebs sind für den 1. Bauabschnitt sowie für die Vorbereitung weiterer Planungsschritte im Haushalt 2015, einschließlich Restmittel aus 2014, 600.000,- EUR eingestellt worden.

 

Die Entwurfsunterlage-Bau lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs. 2 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Die EW-Bau wurde nun als 1. Teil-EW-Bau für den 1. BA mit einem Mittelbedarf von 410.000,- EUR vorgelegt. Hiervon sind im Rahmen der Planungskosten zur Erstellung der EW-Bau Mittel in Höhe von 150.000,- EUR bereits freigegeben worden.

 

Für die nun folgenden nächsten Planungsschritte und Baudurchführung des 1. BA ist die Erweiterung der Architekten- und Ingenieuraufträge notwendig. Zur Erstellung des Bauantrages und der Ausschreibungsunterlagen mit anschließender beabsichtigter Vergabe der Bauleistungen müssen die zurzeit noch mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel teilweise freigegeben werden, um die Maßnahmen des 1. BA umzusetzen.

Entsperrt werden soll über den Ansatz der 1. Teil EW-Bau hinaus ein Planungsansatz zur Beauftragung von Planungsleistungen weiterer Bauabschnitte in Höhe von 90.000,- EUR. Somit werden insgesamt 350.000m- EUR (von 450.000,- EUR) entsperrt und freigegeben.

 

Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme soll zu Beginn des 4. Quartals 2015 begonnen werden. Die Beauftragung von Planungsleistungen weiterer Bauabschnitte erfolgt umgehend.

 

Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und die gleichzeitige Freigabe der im Finanzplan vorgesehenen Mittel 2015 in Höhe von 350.000,- EUR (von 450.000,- EUR) für den 1. BA des Gebäudekomplexes Fackenburger Allee 27-29 und für Planungsmittel für weitere Bauabschnitte beantragt.

keine

Anlagen

keine