Auszug - B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Satzungsbeschluss  

35. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.21
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/02944 B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1, Teil A und B) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10, Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

5.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10, Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (2 Gegenstimmen) gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.