Tagesordnung - 78. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 78. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 14.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Allgemeiner Teil    
Ö 1.1  
Feststellung der Beschlußfähigkeit    
Ö 1.2  
Anträge und Beschlußfassung zur Tagesordnung    
Ö 1.3     Niederschriften, öffentlich    
Ö 1.3.1  
Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 19.11.2012 - ÖT -
Enthält Anlagen
VO/2012/00030  
Ö 1.3.2  
Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 03.12.2012 - ÖT -
Enthält Anlagen
VO/2012/00056  
Ö 2     Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren    
Ö 2.1  
B-Plan 09.04.04 Hochschulstadtteil, Maria-Goeppert-Straße (Änd.) - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2012/00028  
Ö 2.2  
103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Satzungsbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/2012/00025  
    VORLAGE
    Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu¬ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be¬lange nach § 4 (2) BauGB zur 103

Beschlussvorschlag

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    14.01.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

             

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.

             

   
    15.01.2013 - Umwelt und Kleingartenausschuss
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

   
    29.01.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.
 

 

   
    31.01.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              55

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Ö 2.3  
Bebauungsplan 22.01.03 - Korvettenstraße/Stadtteilzentrum Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2012/00023  
Ö 3     sonstige Beschlussvorlagen    
Ö 4     Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.1     Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
sonstige Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.2.1  
mdl. Bericht zum aktuellen Sachstand Fehmarn-Belt-Querung (FFBQ)    
Ö 4.2.2  
Enthält Anlagen
aktueller Planungsstand, Sanierung Padelügger Weg    
Ö 4.2.3  
Enthält Anlagen
Mdl. Bericht: Mitten in Lübeck, Schrangen, weitere Vorgehensweise Straßenbau    
Ö 4.3     Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen    
Ö 4.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters    
Ö 5     Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes    
Ö 5.1  
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2  
Neue Anfragen    
Ö 5.3     Anträge    
Ö 5.3.1  
Entwicklungen am Hauptbahnhof voranbringen; Auftrag aus der Bürgerschaft vom 29.11.2012, Punkt 4.22, Drs. 154
Enthält Anlagen
VO/2013/00069  
Ö 5.3.2  
Wahl in den Bauauschuss; Auftrag aus der Bürgerschaft am 29.11.2012, Punkt 10.4, Drs. 158
Enthält Anlagen
VO/2013/00068  
Ö 5.3.3  
Gestaltung des Straßenverkehrs durch städt. Verkehrsplanung; Auftrag aus der bürgerschaft vom 29.11.2012, Punkt 4.23, Drs. 155
Enthält Anlagen
VO/2013/00070  
Ö 5.3.4  
Wahl in den Bauausschuss; Auftrag aus der Bürgerschaft am 29.11.2012, Punkt 10.4 Drs. 159
Enthält Anlagen
VO/2013/00067  
N 6     Niederschriften, Mitteilungen und Berichte      
N 6.1     Niederschriften, nicht öffentlich      
N 6.1.1     Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 19.11.2012 - NÖT -      
N 6.1.2     Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 03.12.2012 - NÖT -      
N 6.2     Mitteilungen      
N 6.3     Berichte      
N 6.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
N 6.4.1     Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm. Erteilung eines Nachtragsauftrages über 175.000,- EUR Sanierung Katharinenkirche, Gewerk: Maurer- u. Putzarbeiten      
N 6.4.2     Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm. Erteilung eines Nachtragsauftrages über 250.000,- EUR Sanierung Salzspeicher (Los 1) u. Katharinenkirche (Los 2), Gewerk: Bohr- und Verpressarbeiten      
N 6.4.3     Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm. Erteilung eines Nachtragsauftrages über 250.000,- EUR Sanierung Katharinenkirche, Gewerk: Gerüstbauarbeiten      
N 7     Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ?      
N 8     Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ?      
N 8.1     Vergabe von Bauleistungen über 175.000,00 EUR Sanierung und Erweiterung um eine U3-Gruppe an der Kita Hallandhaus Gewerk: Zimmerarbeiten      
N 8.2     Beginn der Ausschreibung von Bauleistungen über 175.000,00 EUR Sanierung Katharienkirche, Gewerk Restaurierungsarbeiten      
N 8.3     Vergabe eines Bauauftrages über 175.000 Euro BSZ, Dankwartsgrube, Außenanlagen      
N 8.4     Beginn der Ausschreibung für Ausbau Knotenpunkt K 16 / Untertrave / Kanalstaße      
N 9     Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ?      
N 10     Aufträge über 25.000 ?      
N 11     sonstige Beschlussvorlagen      
N 12     Anfragen, Anregungen und Verschiedenes      
N 12.1     Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 12.2     neue Anfragen      
N 12.3     Anregungen und Verschiedenes      
Ö 13     Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse