TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlußfähigkeit |
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Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlußfassung zur Tagesordnung |
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Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich |
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Ö 1.3.1 |
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Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 19.11.2012 - ÖT - |
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VO/2012/00030 |
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Ö 1.3.2 |
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Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 03.12.2012 - ÖT - |
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VO/2012/00056 |
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Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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Ö 2.1 |
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B-Plan 09.04.04 Hochschulstadtteil, Maria-Goeppert-Straße (Änd.) - Aufstellungsbeschluss |
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VO/2012/00028 |
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Ö 2.2 |
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103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Satzungsbeschluss - |
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VO/2012/00025 |
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VORLAGE |
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Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu¬ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be¬lange nach § 4 (2) BauGB zur 103Beschlussvorschlag Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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14.01.2013 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.
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15.01.2013 - Umwelt und Kleingartenausschuss |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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29.01.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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31.01.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.3 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft: teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von: Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012. Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt. Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei Ja-Stimmen: 55 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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Ö 2.3 |
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Bebauungsplan 22.01.03 - Korvettenstraße/Stadtteilzentrum
Auslegungsbeschluss |
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VO/2012/00023 |
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Ö 3 |
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sonstige Beschlussvorlagen |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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sonstige Mitteilungen und Berichte |
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Ö 4.2.1 |
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mdl. Bericht zum aktuellen Sachstand Fehmarn-Belt-Querung (FFBQ) |
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Ö 4.2.2 |
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aktueller Planungsstand, Sanierung Padelügger Weg |
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Ö 4.2.3 |
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Mdl. Bericht: Mitten in Lübeck, Schrangen, weitere Vorgehensweise Straßenbau |
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Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 5.3 |
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Anträge |
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Ö 5.3.1 |
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Entwicklungen am Hauptbahnhof voranbringen; Auftrag aus der Bürgerschaft vom 29.11.2012, Punkt 4.22, Drs. 154 |
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VO/2013/00069 |
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Ö 5.3.2 |
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Wahl in den Bauauschuss; Auftrag aus der Bürgerschaft am 29.11.2012, Punkt 10.4, Drs. 158 |
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VO/2013/00068 |
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Ö 5.3.3 |
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Gestaltung des Straßenverkehrs durch städt. Verkehrsplanung; Auftrag aus der bürgerschaft vom 29.11.2012, Punkt 4.23, Drs. 155 |
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VO/2013/00070 |
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Ö 5.3.4 |
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Wahl in den Bauausschuss; Auftrag aus der Bürgerschaft am 29.11.2012, Punkt 10.4 Drs. 159 |
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VO/2013/00067 |
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N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich |
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N 6.1.1 |
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Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 19.11.2012 - NÖT - |
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N 6.1.2 |
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Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 03.12.2012 - NÖT - |
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N 6.2 |
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Mitteilungen |
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N 6.3 |
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Berichte |
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N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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N 6.4.1 |
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Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm.
Erteilung eines Nachtragsauftrages über 175.000,- EUR
Sanierung Katharinenkirche, Gewerk: Maurer- u. Putzarbeiten |
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N 6.4.2 |
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Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm.
Erteilung eines Nachtragsauftrages über 250.000,- EUR
Sanierung Salzspeicher (Los 1) u. Katharinenkirche (Los 2),
Gewerk: Bohr- und Verpressarbeiten |
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N 6.4.3 |
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Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm.
Erteilung eines Nachtragsauftrages über 250.000,- EUR
Sanierung Katharinenkirche, Gewerk: Gerüstbauarbeiten |
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N 7 |
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Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ? |
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N 8 |
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Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ? |
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N 8.1 |
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Vergabe von Bauleistungen über 175.000,00 EUR
Sanierung und Erweiterung um eine U3-Gruppe an der Kita Hallandhaus
Gewerk: Zimmerarbeiten |
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N 8.2 |
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Beginn der Ausschreibung von Bauleistungen über 175.000,00 EUR
Sanierung Katharienkirche, Gewerk Restaurierungsarbeiten |
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N 8.3 |
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Vergabe eines Bauauftrages über 175.000 Euro
BSZ, Dankwartsgrube, Außenanlagen
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N 8.4 |
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Beginn der Ausschreibung für Ausbau Knotenpunkt K 16 / Untertrave / Kanalstaße |
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N 9 |
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Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ? |
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N 10 |
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Aufträge über 25.000 ? |
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N 11 |
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sonstige Beschlussvorlagen |
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N 12 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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N 12.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 12.2 |
|
|
neue Anfragen |
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N 12.3 |
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|
Anregungen und Verschiedenes |
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Ö 13 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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