Vorlage - VO/2012/00028  

Betreff: B-Plan 09.04.04 Hochschulstadtteil, Maria-Goeppert-Straße (Änd.) - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Franz-Peter Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
14.01.2013 
78. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2012-10-29_Begründung_Aufstellungsbeschluß

1

Beschlussvorschlag

1.         Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan 09.04.04 Hochschulstadtteil, Maria – Goeppert – Straße (Änderung) aufgestellt.

2.              Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung näher dargelegten Ziele angestrebt.

3.              Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a angewandt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit ist bekannt zu geben, wo sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und die Frist innerhalb der sie sich zur Planung äußern kann.

4.         Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die folgenden städtischen Dienststellen, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt sein könnten, sind beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden:

-       2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

-       3.390 Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutz

-       3.700 Entsorgungsbetriebe

-       5.631 Bauordnung

-       5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Keine Bedenken – Zustimmung.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitplanung nicht im besonderen Maße berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Siehe Anlage

Begründung

Siehe Anlage

 

 

Begründung zum Aufstellungsbeschluss

Anlagen

Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2012-10-29_Begründung_Aufstellungsbeschluß (105 KB)