Vorlage - VO/2012/00028
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Beschlussvorschlag
1. Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan 09.04.04 Hochschulstadtteil, Maria Goeppert Straße (Änderung) aufgestellt.
2. Für den Geltungsbereich werden die in der Begründung näher dargelegten Ziele angestrebt.
3. Es wird ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a angewandt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit ist bekannt zu geben, wo sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und die Frist innerhalb der sie sich zur Planung äußern kann.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die folgenden städtischen Dienststellen, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt sein könnten, sind beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden: - 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften - 3.390 Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutz - 3.700 Entsorgungsbetriebe - 5.631 Bauordnung - 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Keine Bedenken Zustimmung.
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitplanung nicht im besonderen Maße berührt werden.
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| keine |
Begründung
Siehe Anlage
Anlagen
Begründung zum Aufstellungsbeschluss
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2012-10-29_Begründung_Aufstellungsbeschluß (105 KB) |