Auszug - Gestaltung des Straßenverkehrs durch städt. Verkehrsplanung; Auftrag aus der bürgerschaft vom 29.11.2012, Punkt 4.23, Drs. 155  

78. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 14.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00070 Gestaltung des Straßenverkehrs durch städt. Verkehrsplanung; Auftrag aus der bürgerschaft vom 29.11.2012, Punkt 4.23, Drs. 155
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Jaacks, Patrik
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stüttgen teilt einleitend mit, es gehe insbesondere um die Zusammenarbeit bzw. Interessenberücksichtigung zwischen der städtischen Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde.

Im Anschluss führt Herr Stüttgen einige Beispiele auf (Fußgängerzone Sandstraße, Fahrradbügel, Holstenstraße usw.), aus denen s. E. hervorgeht, dass die Straßenverkehrsbehörde Entscheidungen fällt, die der Pflicht zur ordnungsgemäßen Abwägung entsprechender Belange entgegenstehen bzw. die sich außerhalb ihrer Entscheidungskompetenz befinden (Beispiel: Stadtbildverschlechterung durch beschädigte Fahrräder). Die Straßenverkehrsbehörde mache, obwohl nicht zuständig, Straßenpolitik und greife in die Entscheidungskompetenz der städtischen Politik (hier: Bauausschuss) ein.

Weiterhin beschäftige die Straßenverkehrsbehörde kaum einen bzw. keine Verkehrsplaner, weswegen er hier den Antrag stellt, dass zukünftig i.d.R. grundsätzlich nach Vorgabe der Verkehrsplanung gehandelt werde.

Herr Lötsch macht deutlich, dass es den der CD-Fraktion angehörenden Mitgliedern des Bauausschusses wichtig sei, dass innerhalb einer Verwaltung ein Abwägungsprozess erfolge. Man könne nicht pauschal sagen, dass den Vorschlägen der Verkehrsplanung nachzukommen ist. Hinsichtlich der von Herrn Stüttgen angeführten Beispiele merkt Herr Lötsch an, dass diese alle in einem Abwägungsprozess, an dem viele verschiedene Stellen beteiligt sind, entschieden werden müssten und man sich in solchen Fällen nicht einfach nur auf die Verkehrsplanung stützen könne. Die der CDU-Fraktion angehörenden Mitglieder des Bauausschusses würden gegen den Antrag abstimmen und bitten die restlichen Mitglieder des Bauausschusses sich dieser Haltung anzuschließen.

Herr Stüttgen teilt dazu mit, dass gerade der von Herrn Lötsch angesprochene Abwägungsprozess s. E. nicht zur Geltung komme, vielmehr gelte in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Meinung der Straßenverkehrsbehörde. Er wolle mit diesem Antrag, dass von Herrn Lötsch befürwortete Zusammenspiel der zu beteiligenden Stellen fördern.

Herr Schönherr teilt dazu mit, dass er die Meinung von Herrn Stüttgen unterstütze. Man dürfe s. E. davon ausgehen, dass beispielsweise die Anträge der Verkehrsplanung zur Aufstellung neuer Fahrradbügel inhaltlich begründet sind, weswegen es für ihn sehr befremdlich erscheine, dass ca. 97 % dieser Anträge seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurden.

Herr Dr. Brock merkt an, er könne sich daran erinnern, dass der Bauausschuss relativ häufig Einzelfallentscheidungen abgewogen und entschieden bzw. die Vorberatung für die Entscheidung in der Bürgerschaft getroffen habe. Er sehe dort auch die Entscheidungskompetenz für gewisse Fragen und tue sich schwer damit, sich als Bauausschuss selbst vorzuschreiben, sich an eine bestimmte Verwaltungsrichtschnur halten zu müssen. Wenn entsprechende Entscheidungen getroffen werden müssen, seien seiner Meinung nach der Ausschuss und/oder die Bürgerschaft da, um diese herbeizuführen. Indem man der Verwaltung, wie s. E. durch diesen Antrag gewollt, in bestimmten Situationen eine Bindungswirkung zuschreibt, untergrabe man seinen eigenen politischen Mitgestaltungsspielraum.

Herr Senator Boden teilt mit, dass in der Regel, wenn es um Gestaltung, Entwürfe und Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen und Verkehrsplanungen geht, eine Abstimmung stattfinde. Und wenn der Bereich in diesem Abstimmungsprozess gute Vorschläge einbringt, könne man seitens der Politik davon ausgehen, dass eine koordinierte Abstimmung stattfinde, in welcher sich zu ca. 90 % die Verkehrsplaner durchsetzen würden. Aber es gebe auch Situationen, in welchen man die Belange anderer Stellen berücksichtigen, in den Abwägungsprozess aufnehmen und ggf. die eigene Planung anpassen müsse. Hinsichtlich des Beispiels der Holstenstraße merkt Herr Senator Boden an, dass zu diesem Zeitpunkt keine Mittel für die Umsetzung vorab genannter Maßnahmen zur Verfügung standen.

Und auch wenn es zeitweise Schwierigkeiten bei der Abstimmung gebe, könne man prinzipiell von einer guten Zusammenarbeit sprechen, welche nicht durch einen solchen Antrag in Frage gestellt werden sollte. Er verweist darauf, dass man sich seitens der Verwaltung des Öfteren Vorhaben als Versuche von dem Bauausschuss beschließen lasse, welche im Falle des Nichteintretens eingebrachter Befürchtungen, dann auch zu Dauerlösungen würden.

Herr Stüttgen merkt dazu an, dass s. E. die Zusammenarbeit nicht so zu funktionieren scheine und belegt dies an dem Beispiel der Dorfstraße. Dort habe es einen „Versuch“ gegeben, welcher über ein Jahr lang gut funktioniert habe und dann aber dennoch nicht zur Dauerlösung geworden wäre.

Herr Senator Boden weist darauf hin, dass es immer Uneinigkeiten gebe, man deshalb jedoch, im Hinblick auf Entscheidungsgewalten, nicht eine bestimmte Richtung festlegen dürfe.

S. E. sei dieser Beschluss nicht notwendig.

Herr Quirder merkt abschließend an, dass man seitens des Bauausschusses in der Regel  immer gut von der Verwaltung informiert werde und die der SPD-Fraktion angehörenden Mitglieder des Bauausschusses dem Antrag daher nicht zustimmen werden.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, künftig die Stellungnahme der städtischen Verkehrsplanung zur maßgeblichen Richtschnur bei seinen Entscheidungen über Verkehrsfragen zu machen.

 

Darüber hinaus sind auch bei allen anderen Planungen und Anträgen, die nicht im Sinne der städtischen Verkehrsplaner entschieden werden, die betroffenen Ausschüsse über die Sache, nebst Begründungen, in Kenntnis zu setzen und diese dort zur Diskussion zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 2 Ja- und 13 Neinstimmen abgelehnt.