Auszug - 103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache - Satzungsbeschluss -  

78. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 14.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2012/00025 103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Franz-Peter Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbu­ches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­lange nach § 4 (2) BauGB zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Be­bau­ungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache abgegebenen Stellung­nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein sowie Arbeitgemeinschaft der anerkann­ten Natur­schutz­verbände in Schleswig-Holstein, AG-29, vorgebracht mit Schreiben vom 26.03.2012 und 04.04.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Travemünder Landstraße/ Feuerwache wird beschlossen.

Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße/ Feuerwache in der vorlie­genden Fassung als Satzung beschlos­sen.

Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes Trave­münder Landstraße/ Feuerwache dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

             

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.