Auszug - Bebauungsplan 22.01.03 - Korvettenstraße/Stadtteilzentrum Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.