Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
     
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
     
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,
     

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Hilfe & Kontakt:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Veterinärwesen

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Internetadresse

https://www.luebeck.de/unv

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace- Hopper-Str.
Bus: Buslinie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

2. Stock

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer