Reisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

Beantragung des Reisepasses:

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten:

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Reisepasses wird in diesem Fall die doppelte Gebühr erhoben.
In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches Passfoto
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

In den Bürgerservicebüros Moisling, St. Gertrud und Travemünde müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm haben, ohne Rand. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 01. Mai 2025 in allen Bürgerservicebüros ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen müssen. Digitale Lichtbilder können dann nicht verarbeitet werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hier!

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird zur Überprüfung der richtigen Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Nachname) benötigt. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.

Minderjährige:
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern die Sorgeberechtigten zusammenleben:
•    Anwesenheit des Kindes
•    Anwesenheit eines Sorgeberechtigten und die Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden zweiten Sorgeberechtigten. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eine formlose Vollmacht erforderlich ist. In der Vollmacht müssen folgende Angaben enthalten sein:    
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes für das die Vollmacht ausgestellt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass die Vollmacht klar und deutlich formuliert und die genannten Informationen vollständig enthält. Nutzen Sie auch gerne folgende Vollmacht (=Einverständniserklärung). Der Bevollmächtigte muss seine Original-Ausweisdokumente vorlegen, während eine gut lesbare Kopie des Ausweisdokuments des Bevollmächtigenden ausreicht.
•    Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild

Bei Beantragung muss folgendes vorliegen bei getrennt lebenden/geschiedenen Sorgeberechtigten:
•    Anwesenheit des Kindes
•    Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Sofern der gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen dauerhaft bei einem Sorgeberechtigten ist, wird keine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt (wo das Kind nicht lebt).
Achtung: Sofern der Sorgeberechtigte, wo das Kind nicht gewöhnlichen lebt, einen Reisepass für das minderjährige Kind beantragen möchte, wird zwingend die Zustimmung des Sorgeberechtigten bei dem das Kind lebt benötigt.
•    Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
•    Ggf. Vorlage Personenstandsurkunde (bei erstmaliger Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes)  

Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern alleiniges Sorgerecht besteht:
•    Anwesenheit des Kindes
•    Anwesenheit des Sorgeberechtigten
•    Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
•    Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
•    keine weitere Zustimmung erforderlich

Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich  geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. 

Namensänderung: Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die für die Namensänderung maßgebliche Urkunde vorzulegen.

Ordens- oder Künstlernamen: Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".

Zweitpass: Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.

Geschiedene Personen: es ist eine Scheidungsurkunde vorzulegen. Das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde ist NICHT ausreichend.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:

  • Reisepass 70 Euro
  • ein vorläufiger Reisepass 26 Euro,

Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die auf den regulären Preis dazuzurechnen sind, wenn

  • ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22 Euro) oder

ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32 Euro)

Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig. Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Lieferzeiten für Reisepässe durch die Bundesdruckerei liegen derzeit bei 4 Wochen.

Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes online unter www.luebeck.de/ausweisstatus abrufen.

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für die Beantragung von Personaldokumenten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Termine können reserviert werden unter www.luebeck.de/termine .
Die Abholung Ihres Reisepasses kann nur mit Termin während der Servicezeiten erfolgen. Wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass nicht selbst abholen, benutzen Sie bitte folgende Abholvollmacht.

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 10 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus: Linie 32

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus: Linie 5, 7, 11, 12

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.  07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi. 07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus: Linie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

Karte

Ordnungsamt; Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di.  16:15 - 18:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus: Linie 30

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung. Ein Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Bitte bringen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mit. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden.

Karte

Ordnungsamt; St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus: Linie 4, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Bitte beachten Sie, dass das Self-Service-Terminal (Fotoautomat) derzeit nicht zur Verfügung steht. Wir bitten Sie daher, falls erforderlich, ein biometrisches Lichtbild zu Ihrem Termin mitzubringen. Ab dem 1. Mai 2025 benötigen Sie dann ein biometrisches Lichtbild in Papierform, da digitale Bilder nicht verarbeitet werden können. Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

Ordnungsamt; St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt

Parkplatz Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl Parkplätze: 456
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck). Ab dem 1. Mai müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer