Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.
Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.
Beantragung des Reisepasses:
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten:
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Reisepasses wird in diesem Fall die doppelte Gebühr erhoben.
In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In den Bürgerservicebüros Moisling, St. Gertrud und Travemünde müssen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm haben, ohne Rand. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem 01. Mai 2025 in allen Bürgerservicebüros ein biometrisches Lichtbild in Papierform mitbringen müssen. Digitale Lichtbilder können dann nicht verarbeitet werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hier!
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird zur Überprüfung der richtigen Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Nachname) benötigt. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.
Minderjährige:
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern die Sorgeberechtigten zusammenleben:
• Anwesenheit des Kindes
• Anwesenheit eines Sorgeberechtigten und die Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden zweiten Sorgeberechtigten. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eine formlose Vollmacht erforderlich ist. In der Vollmacht müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes für das die Vollmacht ausgestellt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass die Vollmacht klar und deutlich formuliert und die genannten Informationen vollständig enthält. Nutzen Sie auch gerne folgende Vollmacht (=Einverständniserklärung). Der Bevollmächtigte muss seine Original-Ausweisdokumente vorlegen, während eine gut lesbare Kopie des Ausweisdokuments des Bevollmächtigenden ausreicht.
• Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen bei getrennt lebenden/geschiedenen Sorgeberechtigten:
• Anwesenheit des Kindes
• Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Sofern der gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen dauerhaft bei einem Sorgeberechtigten ist, wird keine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt (wo das Kind nicht lebt).
Achtung: Sofern der Sorgeberechtigte, wo das Kind nicht gewöhnlichen lebt, einen Reisepass für das minderjährige Kind beantragen möchte, wird zwingend die Zustimmung des Sorgeberechtigten bei dem das Kind lebt benötigt.
• Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
• Ggf. Vorlage Personenstandsurkunde (bei erstmaliger Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes)
Bei Beantragung muss folgendes vorliegen sofern alleiniges Sorgerecht besteht:
• Anwesenheit des Kindes
• Anwesenheit des Sorgeberechtigten
• Kopie des Sorgerechtsbeschlusses
• Vorlage aktuelles biometrisches Lichtbild
• keine weitere Zustimmung erforderlich
Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Namensänderung: Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die für die Namensänderung maßgebliche Urkunde vorzulegen.
Ordens- oder Künstlernamen: Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Zweitpass: Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.
Geschiedene Personen: es ist eine Scheidungsurkunde vorzulegen. Das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde ist NICHT ausreichend.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:
- Reisepass 70 Euro
- ein vorläufiger Reisepass 26 Euro,
Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die auf den regulären Preis dazuzurechnen sind, wenn
- ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22 Euro) oder
ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32 Euro)
Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig. Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.
Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Lieferzeiten für Reisepässe durch die Bundesdruckerei liegen derzeit bei 4 Wochen.
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes online unter www.luebeck.de/ausweisstatus abrufen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Für die Beantragung von Personaldokumenten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Termine können reserviert werden unter www.luebeck.de/termine .
Die Abholung Ihres Reisepasses kann nur mit Termin während der Servicezeiten erfolgen. Wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass nicht selbst abholen, benutzen Sie bitte folgende Abholvollmacht.