Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Leistungsbeschreibung

In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister

Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungswiese absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Anweisung durch das Amtsgericht

Voraussetzungen

  • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
    • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
    • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
    • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Ihre Kinder oder Enkel
  • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
    • Erbschein
    • Grundbuchauszug
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
     

Zuständige Stelle:

Standesamt - Urkundennachbestellungen

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Urkunden bitte mit dem hinterlegten "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder Mail an standesamt@luebeck.de senden.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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