Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörden im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.


Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

  • Erwerbstätigkeit
    • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
  • Studien- oder Ausbildungsplatz
    • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
    • Meldebescheinigung
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde
  • Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
    • Ausführliche Begründung
    • Ärztliches Attest
  • Integrationsmaßnahme
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

  • Erwerbstätigkeit
    • Arbeitsvertrag
    • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Studien- oder Ausbildungsplatz
    • Ausbildungsvertrag
    • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
    • Studienbescheinigung
    • Integrationskurse
    • Berufssprachkurse
    • Qualifizierungsmaßnahmen
    • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
    • Meldebescheinigung
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Gemeinsame Sorgeerklärung
  • Sonstige humanitäre Gründe
    • Z. B. ärztliche Atteste
    • Ausführliche schriftliche Begründung

Welche Gebühren fallen an?

Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00

Vorkasse:

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung:

Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.
Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Genehmigungsfiktion

Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • Ein persönliches Vorsprechen ist erforderlich.
  • Ein Umzug ist erst nach erfolgte Zustimmung Ihrer bisherigen Zuwanderungsbehörde möglich. Bitte vermeiden Sie daher, bereits umzuziehen, solange Ihnen diese Zustimmung noch nicht vorliegt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bearbeitungsdauer

Die Dauer ist abhängig von der Zuwanderungsbehörde.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen.
  • Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
  • Die Zuwanderungsbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.

Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
  • Ausbildungs- oder Studienplatz
  • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
  • Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)

Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

  • Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
  • Ausbildungs- oder Studienplatz
  • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort

Sonstige humanitäre Gründe

Zuständige Stelle

Im Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle:

Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Die Vorsprache zur Erörterung eines Anliegens bzw. zur Antragstellung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine vereinbaren Sie bitte online, telefonisch unter der (0451) 122-3322 oder per E-Mail ordnungsamt@luebeck.de ( Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Benennung Anliegen, Kontaktdaten)
Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig vorher ab (Tel: (0451) 122 3322 oder Mail:ordnungsamt@luebeck.de).
Aktuell sind leider keine Terminbuchungen für die Einbürgerungsbehörde möglich. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels und/oder Reiseausweises vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch (0451)122-3311.
Die Ausgabe der Dokumente erfolgt im Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof am Ausgabetresen im EG.

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer