Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Mobiler-ICT-Karte verlängern, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens fortsetzen wollen.

Für die Verlängerung sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Mobiler-ICT-Karte zu erfüllen, insbesondere dass Sie Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können.

Die Mobiler-ICT-Karte wird grundsätzlich für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Gesamtaufenthalt in Deutschland darf jedoch bei Führungskräften und Spezialisten drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Zugleich darf der geplante Aufenthalt im Bundesgebiet nicht länger sein als der Aufenthalt in dem EU-Mitgliedstaat, der Ihnen den Aufenthaltstitel zum Zweck des unternehmensinternen Transfers ausgestellt hat.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der weiteren Ausübung der Beschäftigung in der Regel zustimmen. Die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte die Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung:

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum unternehmensinternen Transfer (erkennbar am Kürzel „ICT“)
  • Nachweise über die Qualifikationen (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung) und Ihre Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
  • Arbeitsvertrag oder Abordnungsschreiben des Arbeitgebers, soweit erforderlich
  • Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 70 Euro

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer aktuellen Mobiler ICT-Karte sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer: 1 bis 3 Jahre

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Mobiler-ICT-Karte wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Aufenthalt darf bei Führungskräften und Spezialisten jedoch drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer des Transfers erreicht wurde.

Die Mobiler-ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Was sollte ich noch wissen?

  • Die MobilerICT-Karte wird nicht erteilt, wenn sich die ausländische Person im Rahmen des unternehmensinternen Transfers im Bundesgebiet länger aufhalten wird als in anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Die ICT-Karte wird in allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Dänemark, Großbritannien und Irland erteilt. Eine Einreise mit einer ICT-Karte ist in diese Staaten daher nicht möglich

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Bearbeitungsdauer

Dauer: ca. 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).  
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Mobiler ICTKarte (Ausstellung erfolgt in Form eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der Mobiler ICT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen, das heißt:

  • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
  • Sie besitzen einen für die Gesamtdauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum Zweck des unternehmensinternen Transfers. 
  • Ihr Unternehmen bzw. Ihre Unternehmensgruppe hat seinen Hauptsitz außerhalb Deutschlands und möchte Sie weiterhin als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer Niederlassung in Deutschland beschäftigen.
  • Der Transfer dauert insgesamt länger als 90 Tage, jedoch kürzer als Ihre Aufenthaltsdauer in einem anderen EUMitgliedsstaat.
  • Sie können einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt) oder es besteht eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis für die angestrebte Tätigkeit.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
  • Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Zuständige Stelle:

Ausländerbehörde

Anschrift

Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Die Vorsprache zur Erörterung eines Anliegens bzw. zur Antragstellung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine vereinbaren Sie bitte online, telefonisch unter der (0451) 122-3322 oder per E-Mail ordnungsamt@luebeck.de ( Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Benennung Anliegen, Kontaktdaten)
Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig vorher ab (Tel: (0451) 122 3322 oder Mail:ordnungsamt@luebeck.de).
Aktuell sind leider keine Terminbuchungen für die Einbürgerungsbehörde möglich. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels und/oder Reiseausweises vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch (0451)122-3311.
Die Ausgabe der Dokumente erfolgt im Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof am Ausgabetresen im EG.

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer