Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die nächste Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheins (Jägerprüfung) findet am 7. Juni (Schießprüfung sowie schriftliche Prüfung) sowie am 21. und 22. Juni 2024 (mündlich/praktische Prüfung) statt.

Interessenten werden gebeten, ihre Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 28. März 2024, an folgende Adresse schriftlich einzureichen: Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Ordnungsamt (untere Jagdbehörde), Königstraße 49-57, 23552 Lübeck. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Anmeldung sind ein Lichtbild und der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch beizufügen. Die Prüfungsgebühr beträgt 280 Euro und ist bei Zulassung zur Prüfung zu entrichten.

Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Zuständige Stelle:

Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift

Königstraße (Lichthof) 49 - 57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer