Förderung von haushaltsbezogenen Solarpanelen („Balkonkraftwerke“) beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Förderung für Balkonkraftwerke ist ein Angebot für private Haushalte, die selbst Strom produzieren möchten. Die Förderung soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Die Förderung wird in der Regel als einmaliger Zuschuss ausgezahlt.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Förderung kann online oder in gedruckter Form gestellt werden. Im Antrag müssen Angaben zur Person, zum Balkonkraftwerk und zum geplanten Installationszeitpunkt gemacht werden. Auch die Vorlage eines Kostenvoranschlags oder der Rechnung für das Balkonkraftwerk kann erforderlich sein. Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ausgezahlt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Haushalte, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen können auf der Website oder in gedruckter Form eingesehen werden.
Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So muss das Balkonkraftwerk bestimmte technische Anforderungen erfüllen und von einem Fachbetrieb installiert werden. Auch eine Anmeldung bei einem Netzbetreiber und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind erforderlich.

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz - Klimaleitstelle

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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