Knicks und Wallhecken

Leistungsbeschreibung

Knicks sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) gesetzlich geschützte Biotope. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung der Knicks ist verboten. In den Absätzen 4 und 5 des § 21 LNatschG werden ihre Pflege und die Unterhaltung der angrenzenden Flächen geregelt.

Die mit Sträuchern und Bäumen bestandenen Erdwälle dienen neben der Erholung und der Schönheit des Landschaftsbildes im waldarmen Schleswig-Holstein vor allem als Rückzugs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Zudem verbinden und vernetzen sie andere Biotope wie Wälder, Acker- und Grünflächen, Gewässer sowie viele mehr. Darüber hinaus verhindern sie als natürlicher Schutz Wind- und Wassererosionen und beugen somit dem Verlust fruchtbaren Bodens vor.

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz - Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Internet-Adresse

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

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Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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