Vorlage - VO/2025/13848
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Beschlussvorschlag
Mit der Instandsetzung der in der Begründung aufgeführten Straßen durch das DSK-Verfahren wird begonnen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Vorgeschrieben durch: § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| baustellenbedingte Emissionen (reduziert durch den Einsatz als Kaltbauweise) |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Art der Ausschreibung:
öffentliche Ausschreibungen nach VOB
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
Bei dem DSK-Verfahren handelt es sich um das Versiegeln von schadhaften Fahrbahnoberflächen durch das Überziehen mit einer ca. 1 cm dicken kalten Asphaltschicht. Hierdurch wird die Oberfläche neu versiegelt und die Schädigung der Fahrbahnsubstanz durch eindringendes Regenwasser wird verzögert. Je nach Schädigungsgrad der jeweiligen Straße wird bei dem DSK-Verfahren von einer Lebensdauer von fünf bis acht Jahren ausgegangen.
Durch die geringe Dicke (ca. 1 cm) der aufzubringenden Schicht ist das Anpassen von Bordsteinen und Nebenanlagen (z.B. Gehwege) in der Regel nicht notwendig.
Das gewählte Bauverfahren wird zudem bei Straßen eingesetzt, in denen eine klassische Deckschichtsanierung (fräsen und Einbau von Walzasphalt) technisch nicht mehr möglich ist (großflächige Fräsdurchbrüche bei zu geringen vorhandenen Asphaltstärken oder „runde Querschnitte“, die den Einsatz von Asphaltfertigern nicht zulassen).
Mittlerweile wird das DSK-Verfahren verstärkt auch für sogenannte Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt.
Dem Straßenbaulastträger obliegt gemäß Straßen- und Wegegesetz SH die Verkehrssicherungspflicht. Da ausreichende Mittel für fachgerechte Sanierungen nicht zur Verfügung stehen, muss die Oberfläche von verschiedenen Hauptverkehrsstraßen mit dem DSK-Verfahren kurzfristig in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Durch die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden Straßensperrungen bzw. Beschränkungen für eine gewisse Zeit vermieden.
Nach jetzigem Stand erfolgt die Instandsetzung der folgenden Straßen:
Huntenhorster Weg
Marlistraße
Roonstraße
Schwartauer Landstraße (Warthestraße bis Ortsausgang)
Stellmacherstraße
Spenglerstraße
Reepschlägerstraße
Wesloer Landstraße K18
Am Teichberg
Brodtener Kirchsteig
Dornröschenweg
Germanenweg
Normannenweg
Wikingerweg
Grillenweg
Grote Bleeken
Holbeinstraße
Dürerstraße
Lerchenweg
Mittelschlag
Niobestraße
Schmaler Lehmberg
Tilsitstraße
Tannenstraße
Eggersstraße
Hinter den Kirschkaten
Geniner Straße (zwischen Brücke und Baltischer Allee im Zuge Sperrung Geniner Dorfstraße)
Vorrader Straße/Wulfsdorfer Weg
Wulfsdorfer Weg
Gartenstraße
Im Gleisdreieck (Wesloer Landstraße bis Grootkoppel)
Moislinger Allee (Teilstück)
Hansering
Am Fahrenberg 2 (KWL Parkhaus)
Steenkamp Sackgasse (Liegenschaften)
St. Lorenz Straße
Kohlenhof
Samlandstraße
Herrenwyker Straße
Traveweg
Mühlensteig
Elbingstraße
Josephstraße
Leegerwall
Veränderungen der Straßenliste sind möglich, da erst nach dem Winter auf witterungsbedingte Schäden zielgenau reagiert werden kann.
Die Instandsetzung ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit unabdingbar. Gleichzeitig erfolgt eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswertes für die Nutzenden.
Zeitplan:
Das DSK-Verfahren ist eine „Schönwetterbauweise“, die eine warme und trockene Witterung voraussetzt. Eine Bauausführung in den Sommermonaten wird daher in den technischen Vorschriften empfohlen, um die maximale Lebensdauer zu garantieren. Frühzeitige Vergaben und die Durchführung der Ausschreibungsverfahren im „Winterhalbjahr“ werden somit notwendig.
Frühe Ausschreibungen sicheren dem Auftraggeber zudem erfahrungsgemäß günstige Preise. Bei den Maßnahmen in Travemünde ist zudem das Saisonbauverbot ab 1. Juni eines jeden Jahres zu berücksichtigen.
Kosten/Finanzierung:
Die Kosten belaufen sich nach Schätzung auf insgesamt ca. 3.500.000,00 € brutto. Davon entfallen ca. 2.800.000,00 € auf Gemeindestraßen, ca. 600.000,00 € auf Kreisstraßen und ca. 100.000,00 € auf Bundesstraßen.
Derzeit sind im Haushaltsplan 2025 insgesamt 2.500.000,00 € vorgesehen. Davon sind 1.250.000,00 € auf dem Produkt Gemeindestraßen und 1.250.000,00 € dem Produkt Kreisstraßen sortiert. Für Bundes- und Landesstraßen sind im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen. Sämtliche fehlende Mittel werden aus dem konsumtiven Bereichsbudget zur Verfügung gestellt.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | DSK 2025 (57 KB) |