Vorlage - VO/2024/13640-01
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Beschlussvorschlag
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Hybridfähre „Welt ahoi!“ im Hauptausschuss
am 15.10.2024.
In der Ausgabe der Lübecker Nachrichten vom 29. September 2024 berichten die Lübecker Nachrichten unter der Überschrift „Welt ahoi!“ – Wird die neue Priwallfähre zum Millionengrab?“ davon, dass trotz Abnahme und Übergabe des Schiffes im November 2023 ein Einsatz im Regelbetrieb bisher nicht erfolgt ist.
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
1. Welche Gründe führen zum mangelnden Einsatz des Schiffs?
2. Aus welchen Gründen wurde das Schiff trotz mangelnder Einsatzfähigkeit abgenommen?
3. Welche Prüfungsschritte gingen seitens des Erwerbers der Abnahme voraus?
4. Welche Kosten entstehen durch den mangelnden Einsatz des Schiffs?
5. Wird geprüft, welche Rechtsansprüche gegenüber dem Lieferanten des Schiffs bestehen (etwa Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag, Minderung)? Wann ja: Welchen Stand hat die Prüfung? Wenn nein: Aus welchen Gründen nicht?
6. Welche Zuwendungen aus dem Haushalt der Stadt wurden für den Erwerb der Fähre bestritten?
7. Welchen Anteil am Erwerbspreis machten die Zuwendungen aus dem Haushalt aus?
8. Welche Anstrengungen unternimmt der Bürgermeister, diese “frustrierte Zuwendung” (ggf. teilweise) zurückzuerhalten?
9. Dem Unterzeichner als Mitglied des Hauptausschusses (= Finanz- und Beteiligungsausschuss) ist eine Information über Probleme mit dem Schiff nicht in Erinnerung: Wurden die politischen Gremien über die Probleme mit dem Schiff und die hierdurch ausgelösten Kosten in Kenntnis gesetzt? Wenn ja: In welcher Weise erfolgt dies? Wenn nein: Warum wurde (bis zum Stand Anfang Oktober 2024) davon abgesehen?
Begründung
Frage 1 bis 7
Diese Fragen werden von den Stadtwerken Lübeck Mobil beantwortet (siehe Anlage).
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Stadtwerke Lübeck Mobil am 05.12.2024 dem Fachbereich übersandt worden.
Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.
Frage 8. Welche Anstrengungen unternimmt der Bürgermeister, diese “frustrierte Zuwendung” (ggf. teilweise) zurückzuerhalten?
Der Zuschuss wurde als investive Auszahlung in den Haushalt 2024 eingestellt und durch die Bürgerschaft beschlossen. Der Zuschusszahlung war dabei nicht an besondere Bedingungen geknüpft. Die Auszahlung erfolgte daher zusammen mit dem Erwerb der Fähre. Eine Rückforderung der Zuwendung auf Grund der fehlenden Inbetriebnahme ist daher nicht möglich. Sollte sich im Rahmen der Mittelverwendung herausstellen, dass die Zuschusshöhe unterschritten wird, erfolgt eine Überprüfung der Zuwendung.
Frage 9. Dem Unterzeichner als Mitglied des Hauptausschusses (= Finanz- und Beteiligungsausschuss) ist eine Information über Probleme mit dem Schiff nicht in Erinnerung: Wurden die politischen Gremien über die Probleme mit dem Schiff und die hierdurch ausgelösten Kosten in Kenntnis gesetzt? Wenn ja: In welcher Weise erfolgt dies? Wenn nein: Warum wurde (bis zum Stand Anfang Oktober 2024) davon abgesehen?
Eine Information der politischen Gremien ist nicht erfolgt. Es handelt sich um eine betriebliche Angelegenheit der Stadtwerke Lübeck Mobil. Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck Mobil wurde zu der Thematik berichtet. Es wurde davon abgesehen, die politischen Gremien zu informieren, weil es sich um eine reguläre Beschaffung der Stadtwerke Lübeck Mobil handelt, die nach üblichen Modalitäten abgewickelt wurde. Insbesondere aus den Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 geht hervor, dass in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Hersteller Regelungen enthalten sind, die üblich und angemessen sind. Beide Vertragspartner arbeiten zusammen, um die Einsatzfähigkeit der Fähre zu realisieren. Beide Seiten gehen davon aus, dass dieses Ziel erreicht wird.
Anlagen
Antwort Stadtwerke Lübeck Mobil
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1 | öffentlich | Antwort Stadtwerke Lübeck mobil (2121 KB) |
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