Vorlage - 2023/12062-01-01
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Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage VO/2019/07446 - Kurswechsel in der Wohnungspolitik (Beschluss am 28.03.2019 in der 7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) wird unter Punkt 1g) wie folgt geändert:
In allen Stadtteilen soll künftig bei der Erstellung neuer Bebauungspläne die Quote des geförderten Wohnraums im 1., 2. und 3. Förderweg mindestens 40% der geplanten Geschossflächenzahl betragen. Dieser Anteil am Wohnungsbau soll stadtteilbezogen und stadtteilverträglich umgesetzt werden.
Darüber hinaus soll die öffentliche Förderung einer neubaugleichen Sanierung von Wohnungen und der Umwandlung von Räumen, die bislang nicht für Wohnzwecke genutzt wurden, durch die Hansestadt Lübeck nach Möglichkeit unterstützt werden, um für diese Wohnungen eine (erneute) Sozialbindung zu schaffen.
Begründung
Begründung: Der Bedarf an neuen Sozialwohnungen ist immens hoch. Die Bereitschaft zum Bau von Sozialwohnungen ist in großem Maße gegeben, wie die 4-fache Überzeichnung des Förderbudgets der schleswig-holsteinischen Landesregierung für den Bau von Sozialwohnungen zeigt. Diese Bereitschaft zum Bau von Sozialwohnungen gilt es gleichermaßen zu fördern als auch zu nutzen. Gleichzeitig ist die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen.
Die von der Bauverwaltung vorgelegten Beispielrechnungen zur Förderung von Wohneinheiten versus Förderung der Geschossflächenzahl legt nahe, dass eine Förderung auf Basis der Geschossflächenzahl bei einer Quote von 30% eine Erhöhung des geförderten Wohnungsbaus um rund 36% der bislang geförderten Wohnfläche zur Folge hätte. Eine zusätzliche Erhöhung der Quote auf 40% würde eine Erhöhung der bislang geförderten Wohnfläche um weitere 54% bedeuten.
Anlagen
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