Vorlage - VO/2023/12142-01  

Betreff: Umsetzung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes und des Strompreisbremsengesetzes im "Konzernverbund" der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2023/12142
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Leu, Beate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.01.2025 
25. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und des Strompreisbremsengesetzes im „Konzernverbund“ der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis.

Es wird Bezug genommen auf den Zwischenbericht vom 23.05.2023 unter VO/2023/12142.


 


Begründung

Im Frühjahr 2023 haben die städtischen Unternehmen auf der Grundlage der zu erwartenden Energieverbräuche und Energiepreise, die im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) gesetzlich vorgeschriebenen Selbsterklärungen abgegeben. Diese waren notwendig, da im „Konzernverbund“ der Hansestadt Lübeck zu erwarten war, dass die aufgrund der Energiepreisbremsen zu erwartenden Entlastungsbeträge insgesamt einen Betrag von 2 Mio. EUR überschreiten.

Dabei ist die HL zunächst davon ausgegangen, dass für die HL die 50 Mio. EUR-Grenze in Anspruch genommen werden kann, um so die bestmöglichen Entlastungsbeträge aufgrund der im Gesetz vorgesehene EU-Beihilferechtlichen Höchstgrenzen zu erreichen.

Bis zum 31.05.2024 waren nach dem Gesetz „finale Selbsterklärungen“ abzugeben. Dazu war es zunächst erforderlich, dass die städtischen Unternehmen sämtlichen Abrechnungen ihrer Energieversorgungsunternehmen vorliegen. Das war vielfach nicht umsetzbar, weshalb von der Prüfbehörde eine Fristverlängerung bis zum 02.09.2024 eingeräumt wurde. Diese Fristverlängerung wurde in der HL mehrheitlich genutzt.      

Die Regelungen der beiden Gesetze wurden weiter durch FAQs der Bundesregierung ausgelegt. Über die Umsetzungszeit des Gesetzes gab es sehr viele Änderungen, sodass zuletzt die 19. Version veröffentlicht wurde. Das verdeutlicht die Herausforderungen, mit der alle betroffenen Unternehmen und Kommunen umgehen mussten.

Im Laufe des Jahres hat sich durch die Auslegungen in den FAQs und im Zuge der Antragstellung bei der Prüfbehörde letztendlich auch herausgestellt, dass die Voraussetzungen für die 50 Mio. EUR-Grenze in keinem Verbundunternehmen der HL vorliegen, sodass r den „Konzernverbund“ der HL nun eine Begrenzung auf die 4 Mio. EUR-Grenze erfolgte.   

Es ergibt sich nun folgende Endabrechnung: Die Unternehmen im Konzernverbund der HL haben für ihre wirtschaftliche Tätigkeit insgesamt ca. 4.160 TEUR an Entlastungsbeträgen für die Energiepreisbremsen erhalten. Außerdem wurden 162 TEUR Dezemberbeihilfen gewährt, die auf die Höchstgrenze ebenfalls anzurechnen sind. Insgesamt wurde Beträge also von ca. 4.320 TEUR gewährt. Da die Höchstgrenze bei 4 Mio. EUR liegt müssen ca. 320 TEUR zurückgezahlt werden.

Von der Rückzahlungsverpflichtung betroffen sind die SWL Mobil mit ca. 200 TEUR, da nach Abgabe der finalen Selbsterklärung festgestellte Entlastungsbeträge nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die MuK muss eine Rückzahlung von ca. 20 TEUR vornehmen, da es eine gesetzliche Begrenzung auf die krisenbedingten Mehrkosten gibt. Die SIE konnten aufgrund des sich verzögernden Prüfverfahrens zur 50 Mio. EUR-Grenze lediglich den Restbetrag bis zu 4 Mio. EUR-Grenze ausschöpfen, weshalb eine Überzahlung von ca. 100 TEUR entstanden ist.

Im „Konzernverbund“ der HL wurde insgesamt die bestmöglichste Entlastung in Anspruch genommen.

Die SIE haben darüber hinaus noch ca. 640 TEUR Ergänzungshilfen nach dem SGB XI für die Entlastung der hohen Energiekosten erhalten.

Außerdem haben die HL ca. 3,7 Mio. EUR und die EBL ca. 240 TEUR Entlastungsbeträge aus den Energiepreisbremsen für ihre hoheitlichen Tätigkeiten erhalten. Diese fallen nicht unter die EU-beihilferechtliche Höchstgrenze, da es sich hierbei nicht um wirtschaftliche Tätigkeiten handelt.

In Summe sind dem Konzernverbund der Hansestadt Lübeck ca. 8,58 Mio. EUR an Entlastungen zugeflossen (4 Mio. EUR im Konzernverbund für wirtschaftliche Tätigkeiten, 3,7 Mio. EUR HLr hoheitliche Aufgaben, 240 TEUR EBL für hoheitliche Aufgaben und 640 TEUR SIE r Ergänzungshilfen nach dem SGB XI).
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12142   Umsetzung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes und des Strompreisbremsengesetzes im "Konzernverbund" der Hansestadt Lübeck   1.201 - Haushalt und Steuerung   Bericht öffentlich
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