Vorlage - VO/2024/13667  

Betreff: AM Andreas Müller (LINKE): Wohnortnahe Schul- und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss
21.11.2024 
12. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Wohnortnahe Schul- und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung

Mit Blick auf die Verwaltungsantworten in 2023/11967-01-01 "Umsetzungsstand Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung" bitten wir den Bürgermeister um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

In der letzten Antwort in VO/2023/11967-01-01 wurde nicht ausreichend geklärt, wie der Zugang zu wohnortnahen Schulen und Freizeitangeboten für Kinder mit Behinderung sichergestellt wird, um die Bildung von Freundschaften, sozialen Kontakten und die Förderung der Selbstständigkeit zu ermöglichen. Dazu frage ich:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderung wohnortnah zur Schule gehen können, anstatt auf Fahrdienste zu „Spezialschulen“ angewiesen zu sein, die oft lange Fahrzeiten und zusätzliche Belastungen für die Kinder und Eltern mit sich bringen?

2. Welche wohnortnahen Freizeit- und Sportangebote stehen jüngeren Kindern mit Behinderung zur Verfügung, die noch nicht die Jugendzentren besuchen können?
 

3. Wie wird der Zugang zu selbstständigen Wegen zur Schule (z.B. zu Fuß oder mit dem Rad) für Kinder mit Behinderung gefördert, um deren Mobilität und Unabhängigkeit zu stärken?
 


Begründung

Wohnortnahe Schul- und Freizeitangebote sind entscheidend, um die soziale Teilhabe von Kindern mit Behinderung zu fördern und ihnen den Aufbau von Freundschaften in der Nachbarschaft zu ermöglichen. Darüber hinaus fördert ein wohnortnaher Schulbesuch auch die Selbstständigkeit der Kinder, die dadurch wie ihre Gleichaltrigen ohne Behinderung die Möglichkeit haben, selbstständig zur Schule zu gehen, beispielsweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad.

Die aktuell oft praktizierte Lösung von Fahrdiensten zu „Spezialschulen“ steht diesem Ziel entgegen. Lange Fahrzeiten, oft durch Sammeltouren bedingt, belasten sowohl die Kinder als auch deren Eltern. Fahrzeiten von bis zu 60 Minuten je Strecke sind keine Seltenheit. Dadurch werden die Kinder häufig schon sehr früh abgeholt, was Schlafzeiten verkürzt und zusätzlichen Druck auf Familien ausübt. Auch die Begleitung durch Eltern, die selbst als „Shuttle“ agieren müssen, stellt für viele eine große zeitliche und logistische Herausforderung dar, die ihre berufliche und private Lebensplanung einschränkt.

Darüber hinaus müssen die Lebensrealitäten von Familien mit Kindern mit Behinderung sichtbarer gemacht und besser verstanden werden. Es sind nicht nur die fehlenden inklusiven Strukturen, die die Teilhabe erschweren, sondern auch alltägliche Barrieren. Ein Beispiel ist das Fehlen geeigneter Parkmöglichkeiten an Schulen für Eltern mit Kindern mit Behinderung, die nach aktueller Regelung keinen Behindertenparkausweis für ihre Kinder erhalten. Diese Kinder, die in ihren Behindertenausweisen das Merkzeichen "B" (Begleitperson notwendig) und "H" (hilflos) tragen, können das Schulgebäude nicht allein erreichen. Daher müssen die Eltern nicht nur vor der Schule kurz halten, sondern parken und das Auto zusammen mit ihrem Kind verlassen. Die bestehenden "Bring-Zonen" an Schulen erlauben jedoch nur das Halten, nicht das Parken, was Eltern mit zusätzlichem behinderungsbedingtem Aufwand vor zusätzliche Schwierigkeiten stellt.
 


Anlagen