Vorlage - VO/2024/13667-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Andreas Müller (LINKE): Wohnortnahe Schul- und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13667
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
13.02.2025 
14. Sitzung des Schul- und Sportausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf Anfrage des AM Andreas Müller (LINKE):

Wohnortnahe Schul- und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung

 

 


Begründung

 

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderung wohnortnah zur Schule gehen können, anstatt auf Fahrdienste zu Spezialschulen“ angewiesen zu sein, die oft lange Fahrzeiten und zusätzliche Belastungen für die Kinder und Eltern mit sich bringen?

 

Die Hansestadt Lübeck versorgt alle Regelschulen (mit Ausnahme der Gymnasien) mit rechtskreisübergreifender Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII und § 112 SGB IX; sog. I-Pool), die ohne Antrag im Einzelfall in Anspruch genommen werden kann. Jungen Menschen mit (drohender) Behinderung erhalten niedrigschwellige Unterstützung und Hilfe, um ihre Teilhabe am schulischen Alltag sicherzustellen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt über 4.800 Wochenstunden in einem Volumen von rund 6,14 Mio. Euro für diese Leistungen bereitgestellt. Enhalten sind hier auch Leistungen der Schulassistenz.

 

Hat ein junger Mensch einen individuellen Bedarf, der über die Möglichkeiten des I-Pools hinausgeht, wird dieser entweder entsprechend nachgesteuert oder eine Einzelfallhilfe gewährt. Die Steuerung und Planung erfolgt federführend durch den Bereich Familienhilfen / Jugendamt in Kooperation mit der Kooperativen Erziehungshilfe (KEH), dem Bereich Schule und Sport sowie dem Schulamt.

 

Die Schulzuweisung von Schüler:innen an die Förderzentren geistige und körperliche/motorische Entwicklung sowie inklusiv an Regelschulen erfolgt durch die Schulräte des Schulamtes und liegt somit in Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein. Dabei fließt die Gesamtsituation der Schüler:innen, der konkrete Förderbedarf, die Fördermöglichkeiten der in Frage kommenden Schulen und der Schulweg in die Entscheidung ein.

 

 

  1. Welche wohnortnahen Freizeit- und Sportangebote stehen jüngeren Kindern mit Behinderung zur Verfügung, die noch nicht die Jugendzentren besuchen können?

 

Verschiedene (Sport-)Vereine in den Stadtteilen bieten Angebote für jüngere Kinder mit Behinderung an. Interessierte und Eltern können unter dem Stichwort „Vereinssuche“ auf Luebeck.de nähere Informationen finden. Auch Selbsthilfeverbände wie der Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen S-H e.V. halten ein Informationsangebot bereit (https://www.lvkm-sh.de/angebote/freizeit).

 

 

  1. Wie wird der Zugang zu selbstständigen Wegen zur Schule (z.B. zu Fuß oder mit dem Rad) für Kinder mit Behinderung gefördert, um deren Mobilität und Unabhängigkeit zu stärken?

 

Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung nehmen an Regelschulen (mit Ausnahme der Gymnasien) alters- und entwicklungsgerecht an den Angeboten der jeweiligen Schulen teil.

 

Die Förderzentren r geistige und körperliche/motorische Entwicklung führen mit Schüler:innen orientiert an Alter und Entwicklungsstand, ein Bustraining durch, das die Schüler:innen befähigt, selbstständig mit dem ÖPNV zur Schule zu fahren.


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13667   AM Andreas Müller (LINKE): Wohnortnahe Schul- und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2024/13667-01   Beantwortung der Anfrage des AM Andreas Müller (LINKE): Wohnortnahe Schul- und Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich