Vorlage - VO/2024/13574
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Beschlussvorschlag
Beschluss der Bürgerschaft am 28.02.2019 (VO/2019/07002):
„Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass beim Planfeststellungsverfahren Lehmann 1+ an der Siemser Landstraße die berechtigten Interessen der Anwohner*innen entlang der Siemser Landstraße und Dänischburger Landstraße sowie im Bereich Gothmund/Israelsdorf ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Lübecker Hafenwirtschaft. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass
- der Schwerlastverkehr auf der Siemser Landstraße und der Dänischburger Landstraße möglichst nicht weiter erhöht wird,
- hafenaffine Verkehre möglichst bereits bei der BAB Siems auf das Hafengelände geleitet werden,
- die Hafennutzung nicht unnötig in das Waldgebiet (ehemals Guano) gegenüber dem Schellbruch ausgedehnt wird,
- die Bauhöhe der geplanten Lagerhallen zu keinen gravierenden Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft führt und
- durch den Hafenbetrieb entstehende Lärm- und Lichtemissionen möglichst gering gehalten werden.“
Begründung
Gemäß Beschluss der Bürgerschaft (VO/2019/07002) soll die Verwaltung dafür sorgen, dass die Interessen der Anwohnenden beim Planfeststellungsverfahren Lehmann1+ berücksichtigt werden. In Bezug auf das Fischerdorf Gothmund wurde bereits entsprechend berichtet (VO/2023/12513); ergänzend nimmt dieser Bericht nun die Belange in Siems und Dänischburg in den Fokus.
Zunächst ist klarzustellen, dass es sich bei dem Projekt Lehmannkai 1+ um ein Planfeststellungsverfahren des Landes Schleswig-Holstein handelt und die Spielräume der Hansestadt Lübeck sich auf ihre im Verfahren verankerte Rolle als anzuhörende Gemeinde und Trägerin öffentlicher Belange beschränken. Im Rahmen des sog. Anhörungsverfahrens wurde eine Gesamtstellungnahme der Hansestadt Lübeck unter Federführung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung abgegeben. In dieser Stellungnahme wurde eine Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2019/07002 eingefordert; insbesondere die verkehrsplanerischen Themen wurden auf dieser Basis weiter ausgeführt.
Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass „(…) die Hansestadt Lübeck wünscht, dass Planung und Betrieb der Hafenerweiterung von einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis mit den betroffenen Anwohner:innen in Gothmund, Siems und Dänischburg geprägt ist (…).“ Sie hebt hervor, dass „(…) eine Minimierung der zunehmenden Belastungen, die über rechtlich bindende Mindeststandards hinausreicht, langfristig im Interesse Aller liegt (…).“
Zu 1 und 2:
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme insbesondere gefordert, zur Entlastung der Stadtteile Dänischburg und Siems eine Erschließung des Hafengeländes über die Straße Unter der Herrenbrücke vorzunehmen. Dem Argument der Vorhabenträgerin, hierdurch würden sich Rückstaus auf den Herrentunnelzubringer bilden, kann nach Auffassung der Verwaltung durch bauliche Maßnahmen im Kreuzungsbereich entgegengewirkt werden. Diese sollten seitens der Vorhabenträgerin eingehend geprüft werden.
Zu 3 und 4:
Sowohl zur Wirkung der Hallenneubauten auf das denkmalgeschützte Fischerdorf Gothmund als auch zur Beeinträchtigung des Waldgebietes westlich des Plangebietes wurden in den Prüfungen der Denkmalschutz- und der Naturschutzbehörde keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch das Projekt festgestellt.
Zu 5:
Gemäß schalltechnischer Untersuchung ist weitestgehend mit einer Einhaltung der gesetzlich geforderten Grenzwerde der TA Lärm zu rechnen. Gleichwohl wäre im (rechnerisch simulierten, aber betrieblich nicht geplanten) Extremfall eines dauerhaften Nachtbetriebs mit einer Erhöhung der Lärmemissionen in Siems um 16 dB(A) zu rechnen. In der Stellungnahme wurde daher gefordert, nächtliche Be- und Entladungsvorgänge strikt auf die in der TA Lärm festgelegten „seltenen Ereignisse“ (unter 10 Male pro Jahr) zu beschränken.
Weiteres Vorgehen der Verwaltung beim Planfeststellungsverfahren:
Die Antwort auf die Stellungnahme liegt der Verwaltung seit dem 24.09.2024 vor. Während die meisten inhaltlichen Reaktionen auf die Stellungnahme ausreichend erscheinen, besteht bezüglich der Punkte 1 und 2 – der Erschließung des Areals von Osten – noch weiterer Erörterungsbedarf. Die Vorhabenträgerin hat zwar eine Erschließung von Osten geprüft, sie ist jedoch nach Auffassung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung hinter den Möglichkeiten geblieben, die geboten wären, um diese Erschließung begründet ausschließen zu können. Ein weiterer Erörterungstermin hierzu wurde vom Amt für Planfeststellung für das Jahr 2025 in Aussicht gestellt.
Anlagen
Anlage 1: Antwort auf die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck
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1 | öffentlich | Anlage 1_Antwort auf die Stellungnahme der HL (240 KB) |