Vorlage - VO/2024/13478  

Betreff: Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
12.09.2024 
10. Sitzung des Werkausschusses EBL      
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
AbfW&GS ANLAGE 1 - AbfWS
AbfW&GS ANLAGE 2 - AbfWS Synopse
AbfW&GS ANLAGE 3 - AbfGS
AbfW&GS ANLAGE 4 - AbfGS Synopse
AbfW&GS ANLAGE 5 - Bericht Gebührenkalkulation_Abfall 2025_2026

Beschlussvorschlag

1. Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftssatzung  AbfWS) in der Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) in der Hansestadt Lübeck (Anlage 3) wird beschlossen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht 

Keine rechtl. Bedenken

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 Beteiligungscontrolling

Zustimmung

3.030 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Nein, weil keine Belange betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: KAG

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

A. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

 

I. Einführung

 

Die Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) ist in ihrem Geltungsbereich zuständig für die öffentliche Abfallwirtschaft. Die Veränderungen der abfallrechtlichen Regularien wie z. B. das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die stete Bestrebung einer bedarfsgerechten und umweltverträglichen Abfallwirtschaft, bedingen einen fortlaufenden Anpassungs- und Optimierungsbedarf der Aufgaben und des Handlungsrahmens der öffentlichen Einrichtung der Abfallwirtschaft. Diese Bedarfe finden sich in der zugrundeliegenden Satzung und den nun vorgeschlagenen Änderungen wieder. Insbesondere soll dabei eine Ausweitung und Nivellierung des abfallwirtschaftlichen Leistungsangebots im Vordergrund stehen.

 

II. Inhalt der Satzungsänderung

 

In den Fokus der Satzungsanpassung sind die Annahmebedingungen für Garten- und Bioabfälle gerückt. Künftig wird die Abgabe solcher Abfälle teilweise kostenlos und ohne saisonale Zugangsbeschränkungen auf den Wertstoffhöfen und dem Biomassewerk möglich sein. Außerdem führen die Erfahrungen im Umgang mit Elektroschrott zu einer Beschränkung der Abgabemöglichkeiten, sollten zuvor Bestandteile entnommen worden sein. Dies ist notwendig geworden, da das einheitliche Rücknahmesystem, welches von den EBL beliefert wird, solche Geräte nicht mehr akzeptiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. Änderung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung

 

I. Einführung

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sind die Gemeinden zur Erhebung von Gebühren berechtigt. Die Aufgabe der Abfallbeseitigung wurde durch die Hansestadt Lübeck auf die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) übertragen. Die Kosten, die durch die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entstehen, werden durch Benutzungsgebühren Abfallgebühren und Anliefergebühren MBA und Deponie gedeckt. Nach § 6 Abs. 2 KAG sollen die Benutzungsgebühren so bemessen sein, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.

 

Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Überschüsse der Vorjahre und den Kostensteigerungen im Bereich Personal, Abschreibung und Entsorgung ist es notwendig die Gebühr anzuheben. Den zusätzlichen Kosten wie dem CO2-Zuschlag stehen nur teilweise höhere Erlöse aus Strom- und Wärmeerzeugung gegenüber.

 

Außerdem wurden Gebühren für die Nutzung vorübergehender Behälter erweitert und die Leistung bei der Anlieferung auf den Wertstoffhöfen und dem Biomassewerk bzgl. Grünabfällen umgestellt.

 

Um dem Tempo der Entwicklungen in der Abfallwirtschaft aber auch den besonderen Bedürfnissen aus den Aufgaben der Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen, sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck stets bemüht in der Entwicklung des Satzungsrechts ein hohes Maß an Rechtssicherheit mit einer bedarfs- und umweltgerechten Aufgabenwahrnehmung umzusetzen.

 

II. Inhalt der Satzungsänderung

 

Die Änderungssatzung (Anlage 1) beinhaltet als zentrale Punkte die Anpassung der Gebührensätze, rechtliche Klarstellungen und Erweiterungen des Leistungsangebots der Entsorgungsbetriebe Lübeck.

 

III. Ergebnis der Gebührenkalkulation

 

Vorgehensweise bei der Gebührenkalkulation 2025 2026

Die Gebührenkalkulation umfasst die Vorkalkulation der Jahre 2025 bis 2026 sowie die Ermittlung der gebührenrechtlichen Kostenüberdeckung bzw. -unterdeckung der Jahre 2021 und 2022.

 

Ergebnis der Gebührenkalkulation 2025 2026

Nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2025 bis 2026:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der Grundlage der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2025 und den hieraus abgeleiteten Planungen für das Jahr 2026 ergeben sich durchschnittliche Gesamtkosten pro Jahr in Höhe von Euro 38,85 Mio. Auf Basis der aktuellen Gebührensätze ergibt sich hieraus ein Gebührenmehrbedarf in Höhe von Euro 4,8 Mio. Diese Erhöhung resultiert aus allgemeinen Kostensteigerungen und der wesentlichen Veränderung der Aufwendungen für Entsorgung für die heizwertreiche Fraktion, Personalkostensteigerungen nach TVöD und neuen Abschreibungen wie z.B. dem Wertstoffhof Mitte.

Aus der Ermittlung der gebührenrechtlichen Kostenüberdeckung bzw. -unterdeckung der Jahre 2021 und 2022 ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher Gehrenmehrbedarf in Höhe von 824,5 TEUR, der zu 50% (412,3 TEUR) in den durchschnittlichen gebührenfähigen Kosten enthalten ist. Dieser Gebührenmehrbedarf aus Unterdeckungen kann aufgrund des § 6 Abs. 2 KAG im Gebührenkalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

Insgesamt ergibt sich ein Gebührenbedarf in Höhe von Euro 39,3 Mio. EUR. Bezogen auf die Restabfallgebühr bedeutet das eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 14,8 %.

 

Vergleich ausgewählter Gebührensätze

 

Nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich der momentanen Gebührensätze mit den im Ergebnis der Gebührenkalkulation 2025 2026 ermittelten Gebührensätzen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf einen Drei-Personen-Haushalt

 

Bei einem Mindestbehältervolumen von 20 l pro Person und Woche ist ein typischer 3-Personen-Hauhalt mit einem 120 l Restabfallbehälter und einem entsprechenden Bioabfallbehälter ausgestattet. Für diese Behälterausstattung ergab sich bisher eine Jahresgebührenbelastung in Höhe von Euro 240,24 p.a. (bzw. Euro 20,02 pro Monat). Zukünftig kostet der 120 l Behälter Euro 275,76 p.a. (bzw. Euro 22,98 pro Monat). Hieraus ergibt sich eine Mehrbelastung für den 3-Personenhaushalt in Höhe von Euro 35,52 im Jahr. Pro Monat ergibt sich für diesen Haushalt eine Mehrbelastung in Höhe von Euro 2,96 pro Monat.

Die langfristige Gebührenentwicklung (2017 2026) für den Musterhaushalt über einen Zehnjahreszeitraum zeigt die folgende Grafik:

 

 

 

 

 

 

 

Die Entwicklung der Abfallgebühr für einen Drei-Personen-Musterhaushalt verläuft damit über einen Zeitraum von zehn Jahren nahezu parallel zur Inflationsrate von 2,9 % je Jahr.
 


Anlagen

Anlage 1 - Abfallwirtschaftssatzung

Anlage 2 - Synopse Abfallwirtschaftssatzung

Anlage 3 - Abfallwirtschaftsgebührensatzung

Anlage 4 - Synopse Abfallwirtschaftsgebührensatzung

Anlage 5 - Bericht Gebührenkalkulation
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AbfW&GS ANLAGE 1 - AbfWS (340 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich AbfW&GS ANLAGE 2 - AbfWS Synopse (211 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich AbfW&GS ANLAGE 3 - AbfGS (360 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich AbfW&GS ANLAGE 4 - AbfGS Synopse (281 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich AbfW&GS ANLAGE 5 - Bericht Gebührenkalkulation_Abfall 2025_2026 (677 KB)