Vorlage - VO/2024/13291-01
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Beschlussvorschlag
Im Grußwort des Stadtpräsidenten und des Bürgermeisters vom 27.12.2023 wird u. a. mitgeteilt: „Zum Ende des neuen Jahres wird Lübeck die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben und damit eine wichtige Grundlage geschaffen haben, um die Energiewende voranzubringen und Orientierung zu geben.”
In einer Pressemitteilung vom 20.02.2024 erklärt die Stadt: „Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein. Es verpflichtet 78 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein, Wärmepläne zu erstellen. Seit Anfang 2024 setzt ein Bundesgesetz einheitliche Standards und fordert für Städte und Gemeindegebiete ab 100.000 Einwohner:innen, bis zum 30.06.2026 Wärmepläne zu erstellen. Lübeck ist schon einen Schritt weiter auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft.”
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
1.) Ist der Zeitplan mit einer Vorlage der Verwaltung im 3. Quartal 2024 und einer Beschlussfassung der Bürgerschaft bis Jahresende 2024 noch aktuell?
2.) Wenn nein: Wie ist der aktuelle Zeitplan?
3.) Gilt für die Wärmeplanung weiter die bei Beauftragung bestehende Frist aus dem EWKG oder die neue bundesgesetzliche Frist?
4.) Welche Folgen hätte eine Versäumung der Frist aus § 7 Abs. 6 EWKG (Beschluss und Vorlage des kommunalen Wärmeplans bis zum 31.12.2024)?
Begründung
zu 1&2) Grundlage für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ist die Erhebung von diversen Energieverbrauchsdaten. Dabei ist es zu einer ca. dreimonatigen Verzögerung in der Bearbeitung gekommen, weil es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Land – dort der Datenschutzbeauftragten – einerseits und den betroffenen Kommunen andererseits im Hinblick auf die Beschaffung der erforderlichen Datengrundlage gekommen war. Nachdem ein gangbarer Weg gefunden worden ist, sind die Arbeiten zügig vorangeschritten. Nach aktuellem Bearbeitungsstand wird davon ausgegangen, dass zum Ende des Jahres der Plan im Entwurf vorliegt und dann der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden kann.
Zu 3) In Lübeck gilt das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein, welches aktuell überarbeitet wird. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes richtet sich an die Länder, welche dieses umsetzen müssen.
Zu 4) Das Land arbeitet intensiv an einer Lösung für die Kommunen. Derzeit ist ein Musterbeschluss in Vorbereitung, der von den Kommunalparlamenten im Jahr 2024 als Zwischenetappe auf dem Weg zum kommunalen Wärmeplan beschlossen werden kann. Für die konkrete Ausarbeitung von Maßnahmen bliebe den Kommunen dann Zeit über die gesetzliche Frist hinaus. Details werden bis zur Sommerpause erwartet.
Anlagen
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