Vorlage - VO/2023/12319-01
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den zuständigen Landesstellen Schleswig-Holsteins Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass das Land verbindliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für die Elternvertretung der Eltern im Ganztag in den Ausführungsverordnungen für den Offenen Ganztag und/oder im Schulgesetz schafft, die bis Ende des Jahres überarbeitet werden. Ziel ist die Zusammenarbeit von Eltern und dem neben der Schule für den Ganztag verantwortlichen Träger eine Struktur zu geben, damit Ansprechpartner und Verantwortlichen für alle Beteiligten bei Anliegen oder Problemen bekannt und geregelt sind.
Begründung
Aktuell sind die Mitwirkungsrechte der Eltern in der Ganztagsbetreuung im Schulgesetz nur rudimentär geregelt. Es ist definiert, dass der Schul- und Kreiselternbeirat für die Elternvertretung an Schulen zuständig ist. Allerdings ohne, dass hier bisher genaue Strukturen festgelegt sind. Daher ist es sinnvoll, analog zur Regelungen der Elternbeteiligung in Schul- und Fachkonferenzen und den Delegierten zum Kreiselternbeirat, auch für den Ganztag die Rechte und Verantwortlichkeiten der Elternvertretung zu konkretisieren. Dies ist vor dem Hintergrund besonders wichtig, dass Eltern Betreuungsverträge mit dem Träger des Ganztagsangebotes abschließen. Daher brauchen sowohl Träger als auch die Eltern klare Strukturen und Ansprechpartner, wie die Beteiligung von Eltern und die Elternarbeit in der Praxis umgesetzt wird. Insbesondere die in Lübeck durchgeführte Elternumfrage hat gezeigt, dass Elternbeteiligung im Ganztag noch nicht zufriedenstellend ist.
Dies kann durch entsprechend konkretisierte Regelungen in den bis zum Ende des Jahres im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auf Landesebene überarbeiten Vorgaben für den Ganztag erreicht werden.
Anlagen
|