- Stand der Ausschreibung und die Stellenbeschreibung sowie die konkrete Umsetzung
In der Sitzung der Bürgerschaft am 28.09.2023 wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses (2023/12437-02-01) unter Punkt 4.12 eine Stelle für die kulturelle Bildung beschlossen.
Die neue Stelle befindet sich in der Phase der Bewertung der Entgeltgruppe. Aufgabenschwerpunkte werden die fachliche Beratung und Vernetzung von internen und externen Akteuren der kulturellen Bildung für Adressat:innen in Schule, Kita und Jugendeinrichtungen sowie konzeptionelle Arbeit sein. Es wird von einer Besetzung der Stelle im letzten Quartal dieses Jahres ausgegangen.
- Bitte erklären Sie uns den Sachstand und das Konzept der bewilligten Förderung.
Unter Punkt 4.10 wurde in der Bürgerschaftssitzung außerdem die Aufstockung des Budgets des Kulturbüros für die Kulturförderung um 130.000 € auf insgesamt 200.000 € beschlossen. Politische Vorgabe für die Verwendung der zusätzlichen Fördermittel ist laut Beschlusstext die Ermöglichung von „mehr Veranstaltungen der Soziokultur und Kleinkunst, insb. auch in den Quartieren außerhalb der Altstadt“.
Im Kulturbüro sind derzeit zwei Mitarbeiterinnen anteilig für die Kulturförderung tätig, zu der auch die kulturelle Projektförderung zählt. Diese umfasst die schriftliche und persönliche Beratung von Antragstellenden, die formale und inhaltliche Beurteilung der Förderfähigkeit, das Erstellen von Bescheiden, die Koordinierung des Mittelabrufes, die Verwendungsnachweisprüfung.
Die Antragsprüfung und Antragsbearbeitung erfolgt derzeit auf der Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen der Hansestadt Lübeck vom 01. Januar 1986. Diese allgemeine, für alle Zuwendungen der Stadt gültige Regelung befindet sich derzeit im Überarbeitungsprozess des Bereiches Haushalt und Steuerung. Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (Sonderprüfung über geleistete Zuwendungen) vom 01.06.2023 wird hierzu empfohlen, dass ergänzend zur neuen allgemeinen Zuwendungsrichtlinie für den Bereich Kultur eine zusätzliche Richtlinie (vgl. Sportförderrichtlinie) formuliert werden solle, welche die Regelungen der allgemeinen Richtlinie weiter konkretisiert (z.B. spezifische Fördervoraussetzungen, Vereinfachungen, Bagatellgrenzen).
Mit der geplanten Kulturförderrichtlinie sollen die Förderbedingungen zukünftig übersichtlich dargestellt und transparenter gemacht werden. Für die Kulturförderrichtlinie sind folgende Leitziele vorgesehen:
- Eine gezielte Förderung und Entwicklung von Kunst und (Sozio-)Kultur für eine lebendige Stadt(teil)-Kultur
- Die Bewahrung und lebendige Vermittlung des kulturellen Erbes durch Förderung der Traditionspflege und Erinnerungskultur
- Kulturelle Bildung für alle ermöglichen, um eine mündige Teilhabe aller Bürger:innen zu fördern
- Die Bewahrung und Stärkung der kulturellen Vielfalt sowie die Förderung der Möglichkeiten kultureller Identitätsbildung der Bewohner:innen Lübecks
- Die Kulturförderung fußt auf dem Qualitätsprinzip der Nachhaltigkeit und den Kriterien der Generationengerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit, Vielfalt, sparsame Ressourcennutzung, Geschlechtergerechtigkeit und interkulturelle Gleichberechtigung berücksichtigen.
- Wie wurden die Stadtteilakteur:innen und das Zielklientel über die Mittel informiert?
Im Rahmen des „Zukunftsforum Kultur“ am 10.11.2023 in den Media Docks, an dem Akteur:innen aus dem gesamten Stadtgebiet teilgenommen haben, haben Mitarbeitende des Kulturbüros in dem Format „Förderberatung“ sowie dem Workshop „Kulturförderung“ über das Förderangebot des Kulturbüros informiert. Darüber hinaus wurde mit freien und institutionalisierten Kulturakteuren in vielen persönlichen Gesprächen zu den Fördermöglichkeiten in den Austausch gegangen. So fanden u.a. Gespräche mit den Vorstandsmitgliedern des Versuchshauses in der Breiten Straße statt, das in Zusammenarbeit mit dem Verein Kultur im Quartier bereits ein dezentrales Kulturangebot umsetzt und weiter ausbauen möchte. Zudem erfolgt eine telefonische Beratung durch das Kulturbüro.
- Wo kann man sich barrierefrei über die Sätze der Förderung und Kriterien informieren?
Auf der Website der Hansestadt Lübeck werden die Voraussetzungen und der Ablauf für die Beantragung von Mitteln für die kulturelle Projektförderung unter diesem Link kommuniziert. Deren Barrierefreiheit wird im Rahmen der Umsetzung des Kulturentwicklungsplanes anvisiert.
- Welche Konkreten Maßnahmen, Ausschreibungen, Förderungen wurden inzwischen beantragt und bewilligt?
Für das Jahr 2024 wurde bislang für 27 Projekte der Sparten Musik, Tanz, Literatur, Darstellende Kunst, Soziokultur sowie Crossover-Projekte eine kulturelle Projektförderung bewilligt. Die Projekte verteilen sich wie folgt auf Innenstadt und andere Stadtteile:
- 17 in der Innenstadt,
- 7 in anderen Stadtteilen (Kücknitz, Buntekuh, St. Lorenz-Nord, Travemünde) und
- 3 sowohl in der Innenstadt als auch in einem anderen Stadtteil.
Als besondere Projekte außerhalb der Altstadt konnten das Frühlingsfest des Geschichtserlebnisraums Roter Hahn in Kücknitz und der für Buntekuh geplante Wertekompass gefördert werden, ein Videoprojekt, bei dem Menschen porträtiert werden, die in ihrem Stadtteil einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
Für das laufende Jahr stehen noch 130.000 Euro für die kulturelle Projektförderung zur Verfügung.