Vorlage - VO/2024/13005-01  

Betreff: Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage VO/2024/13005.
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13005
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.05.2024 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage VO/2024/13005:

 

Zur o. g. Anfrage wurde auf den Zwischenbericht VO/2024/12854 verwiesen. Nach Lektüre des Zwischenberichtes ergeben sich Interpretationsspielräume, die einer Klarstellung bedürfen bzw. zu Nachfragen führen:

 

Zu 1. Ist es korrekt, dass die Verwaltung die Erstellung eines Rahmenkonzeptes für Solarenergie-Freiflächenanlagen nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht erforderlich ansieht.

 

Zu 2. Ist es korrekt, dass die Verwaltung die Entwicklung von Kriterien für eine Prioritätensetzung zur Einleitung notwendiger Bauleitpläne derzeit nicht für erforderlich ansieht.

 

Zu 3. Ist es korrekt, dass der Flächenbedarf von Solaranlagen, wie dies im Masterplan Klimaschutz mit 200 ha benannt worden ist, deutlich oberhalb dieses Ziels anzusetzen wäre. Der Flächenbedarf kann jedoch erst nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung ermittelt werden. 

 

Zu 4. In einer ersten Einschätzung sind im Zwischenbericht 177 ha als vorbelastete und nach § 35 BauGB privilegierte Flächen für Solarfreiflächenanlagen benannt worden. Allerdings wurde bei der Überprüfung der privilegierten Flächen noch nicht die aktuelle gesetzliche Vorgabe zum überragenden öffentlichen Interesse berücksichtigt. Deshalb ist zu erwarten, dass in diesen vorbelasteten Bereichen nur die Flächen konkret ausgeschlossen werden können, für die gesetzliche Ausschlusskriterien gelten. Wie groß ist das Flächenpotenzial in den vorbelasteten Bereichen bei Anwendung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben?

 

Zu 5. Im Zwischenbericht wird Suchraum mit einer Flächengröße von 2.396 ha benannt, die im Rahmen der Bauleitplanung entwickelt werden müssten, weil diese nicht privilegiert sind. Die Frage nach der Flächengröße, die aus Sicht der Verwaltung überplant werden sollten, wird nicht beantwortet. Daraus ergeben sich die Nachfragen:

a. Ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zum Schutz vor Beeintchtigungen und zur Bewahrung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen eine Obergrenze für Solarfreiflächenanlagen zu definieren. 

b. Wäre die prioritäre Inanspruchnahme vorbelasteter Flächen für Solarfreiflächenanlagen als strategisches Ziel der Stadt rechtlich begründbar? Können mit dieser strategischen Begründung Anträge zur Aufstellung von Bauleitplänen abgelehnt werden?


Begründung


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13005   Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Planungsarbeiten für Solarenergie-Freiflächenanlagen.   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
VO/2024/13005-01   Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage VO/2024/13005.   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
2024/13005-01-01   Antwort auf Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage VO/2024/13005.   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Antwort auf Anfrage öffentlich