Vorlage - VO/2023/12070-03
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft hat am 31.08.23 die u. a. Anträge an den Hauptausschuss mit anschließend erneuter Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:
Antrag (VO/2023/12070):
Der Bürgermeister wird aufgefordert, Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft bei der Einsichtnahme in Akten der Verwaltung das Anfertigen von Handyfotos und die Aushändigung von Fotokopien zu gestatten.
Zudem wird der Bürgermeister aufgefordert, eine durchgehende Paginierung in der Aktenführung der Lübecker Verwaltung sicherzustellen.
Änderungsantrag (VO/2023/12070-02):
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Regularium zu entwerfen, wie der Anspruch auf Akten-einsicht durch Mitglieder der Bürgerschaft (und Mitglieder der Ausschüsse) umgesetzt wird. Hierbei soll auch dargestellt werden, ob und wo dies bisher gesetzlich geregelt ist und welche Entscheidungsbefugnis hierauf die Bürgerschaft hat. Der Vorschlag ist der kommenden Bürgerschaft zur Beratung und ggf. Entscheidung vorzulegen.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.09.23 mit den Überweisungsaufträgen wie folgt befasst:
AM Dr. Flasbarth möchte in seinem Antrag die Formulierung „Der Bürgermeister wird aufgefordert“ jeweils ersetzen durch die Formulierung „Der Bürgermeister wird gebeten“.
Anschließend begründet AM Dr. Flasbarth den Antrag.
Er sieht in der gegenwärtigen Handhabung der Akteneinsicht nach § 30 GO eine Benachteiligung gegenüber dem Akteneinsichtsrecht nach Informationszugangsgesetz.
AM Petereit spricht sich für den Änderungsantrag von Frau Jansen (TOP 6.1.1) aus und begründet dies.
Herr Ziemann weist darauf hin, dass auch der Antrag unter TOP 6.1.1 in der derzeitigen Formulierung in die Verwaltungskompetenz des Bürgermeisters eingreift und die Formulierung „aufgefordert“ daher in „gebeten“ geändert werden müsste.
AM Schulte-Ostermann übernimmt den Antrag von Frau Jansen in der vom Bereich Recht empfohlenen Fassung.
Dazu sprechen AM Petereit, der Vorsitzende und AM Schulte-Ostermann.
Herr Böhm bittet darum, die Beiräte in dieser Angelegenheit mit zu berücksichtigen.
Auf Nachfrage von AM Fürter nimmt Herr Ziemann Bezug auf seinen Vermerk vom 17.04.2023 zu dieser Thematik, der dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt worden ist und weist darauf hin, dass es keinen Anspruch auf die Herausgabe von Kopien oder die Anfertigung eigener Ablichtungen gibt.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den TOP 6.1.1 und anschließend über den TOP 6.1 abstimmmen:
Abstimmungsergebnis TOP 6.1.1 | einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 5 | |
Nein-Stimmen | 9 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis TOP 6.1 | einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 10 | |
Nein-Stimmen | 4 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Empfehlung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Annahme des Antrags (VO/2023/12070) in geänderter Fassung:
er
Der Bürgermeister wird gebeten, Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft bei der Einsichtnahme in Akten der Verwaltung das Anfertigen von Handyfotos und die Aushändigung von Fotokopien zu gestatten.
Zudem wird der Bürgermeister gebeten, eine durchgehende Paginierung in der Aktenführung der Lübecker Verwaltung sicherzustellen.
Begründung
Anlagen
Keine
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