Vorlage - VO/2023/12011-01
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Beschlussvorschlag
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Haushalterische Spielräume für Investitionen: Der schleswig-holsteinische Landtag hat auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU beschlossen, die Landesregierung zu beauftragen, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Kommunalaufsicht Lösungswege zu erarbeiten, um die Investitionsmöglichkeiten der Kommunen zu erhalten (Drucksache 20/412):
…
“Unter anderem sollen mehr Mittel für Investitionen eingeplant werden können, alsmöglicherweise im Vollzug umgesetzt werden kann, um flexibler handeln zu können.”
Hierzu möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten.
1. Mit welchen Zielen nimmt die Verwaltung der Hansestadt an einer Positionsfindung
der kommunalen Spitzenverbände teil? In welcher Weise wünscht sich die Verwaltung eine Änderung der bisherigen Regularien für die Genehmigung der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen?
2. Welche Veränderungen sind notwendig, damit sich die für die kommenden Jahre in
Lübeck geplanten Investitionen finanzieren lassen?
3. Mit welchen Argumenten sollen diese Ziele und Veränderungen begründet werden?
4. War die Verwaltung bereits in Aktivitäten zur Positionsfindung der kommunalen Spitzenverbände involviert? Wenn ja, welche und wenn nein, sind bereits Aktivitäten terminiert?
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Begründung
Zu 1.: Die Hansestadt Lübeck nimmt nicht direkt an einer Positionsfindung der kommunalen Spitzenverbände teil. Die Landesregierung prüft derzeit mit den kommunalen Landesver-bänden wie auch mit den Kommunalaufsichtsbehörden (sowohl die der Kreise, als auch beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein), ob mit einem Erlass Möglichkeiten für die Kommunen aufgezeigt werden können, die kommunale Investitionsplanung flexibler zu gestalten. Der in der Anfrage auszugsweise zitierte Text lautet ergänzend wie folgt: „Dabei soll auch der Aspekt berücksichtigt werden, wie die KAB (Kommunalaufsichtsbehörden) mit Kommunen noch stärker unterstützend und beratend zusammenarbeiten können, bspw. bei fehlenden oder fehlerhaften Jahresabschlüssen.“ Die Kommunalaufsichtsbehörden könnten folglich mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen den Kommunen bei der Haushaltsplanung investiver Auszahlungen behilflich sein. Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hat bislang keinen Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen oder Änderungen von Regularien.
Zu 2.: Für die Finanzierung anstehender Investitionen bedarf es weiterhin einer Prioritätensetzung bei der Planung und Veranschlagung investiver Projekte. Dieses nicht nur mit Blick auf die Finanzierung, sondern insbesondere auf die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Weiterhin wird es aufgrund schwierigerer Bedingungen in der Umsetzung noch mehr erforderlich, jeweilige Maßnahmen nur mit den Beträgen in die jeweilige Haushaltsplanung aufzunehmen, die jahresgenau zur Auszahlung kommen werden (Kassenwirksamkeitsprinzip). Dieses soll voraussichtlich auch mit dem obigen Erlass konkretisierend aufgezeigt werden. Eine hilfreiche Veränderung in Bezug auf die maximale Höhe der aufzunehmenden Investitionskredite wäre eine flexiblere Betrachtung von rentierlichen Maßnahmen. Die Hansestadt Lübeck investiert wie alle Kreise und kreisfreien Städte in die Wahrnehmung des Rettungsdienstes. Die Erstattungen durch die Krankenkassen fließen jedoch in den konsumtiven Haushalt und stehen damit für die Investitionen nur indirekt zur Verfügung. Für den geplanten Bau der gemeinsamen Leitstelle Feuerwehr/Polizei wird die Finanzierung damit verkompliziert. Gleiches gilt für die Refinanzierungen von Hafenanlagen.
Zu 3.: Die Argumente zur Priorisierung und Veranschlagung ergeben sich aus der Umsetzungsquote der vergangenen Jahre. Die von der Kommunalaufsicht geforderten Minimalumsätze von 60% des veranschlagten Haushaltsvolumens sind sachgerecht. Die Planungen von Investitionen haben sich daher weiterhin an den Ergebnissen der Vorjahre zu orientieren. Diese lassen erkennen, welche Beträge in den einzelnen Sparten wie Hochbau, Tiefbau, Hafen usw. in der Hansestadt Lübeck umsetzbar sind. Die Argumente zielen daher mehr auf die tatsächlich möglichen Ergebnisse, als auf die erforderlichen Finanzmittel.
Zu der gewünschten flexibleren Betrachtung von Investitionen und deren Refinanzierungen ergeben sich die Argumente aus der Haushaltssystematik. Die Berechnung der Obergrenze für Kreditaufnahmen lässt weiterhin erforderlich Kassenkredite außer Betracht. Auch die im Finanzausgleich geregelte Berücksichtigung von kommunalen Straßenkilometern zwecks Unterhaltung und Investition in die Straßeninfrastruktur ist ausschließlich konsumtiv angelegt, d.h. diese Landesmittel dürfen nicht als investive Einzahlung verbucht werden, um für Straßenbauprojekte die kommunalen investiven Ausgaben gegenzufinanzieren. Die Hansestadt Lübeck befindet sich zu diesen Problematiken im direkten Austausch mit der Kommunalaufsicht.
Zu 4.: Wie oben ausgeführt ist die Verwaltung der Hansestadt Lübeck nicht direkt in eine Positionsfindung involviert. Wohl aber besteht eine Einbindung über die mitwirkende Finanzverwaltung der Landeshauptstadt Kiel. Die Ergebnisse einer ersten Sitzung wurden bilateral erörtert und gemeinsame Positionen abgestimmt, die über den Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in die Arbeitsgruppe bei der Landesregierung eingebracht werden.
Anlagen
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