Vorlage - 2022/11731-01-01
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Beschlussvorschlag
Antwort auf die Anfrage an die Verwaltung von AM Katja Kuncke (Bündnis 90/Die Grünen); AT zu VO 2022/11731 Persönliche Budgets/Sachleistungen
Begründung
Frage 1: Wie viele gewährte persönliche Budgets gibt es aktuell in Lübeck und wie viele sind davon als trägerübergreifendes Persönliches Budget bewilligt? Bitte geben Sie auch die Altersstruktur an, in dem Sie die Geburtsjahre angeben.
Antwort 1:
Leistungsberechtigte
- 29 Leistungsberechtigte beziehen ein Persönliches Budget,
- davon sind sechs trägerübergreifende persönliche Budgets
Altersstruktur: bis 18 Jahre 6 Leistungsberechtigte
18-67 Jahre 22 Leistungsberechtigte
älter als 67 Jahre 0 Leistungsberechtigte
Frage 1 a: Wie viele Menschen erhalten eine Sachleistung
Antwort 1a:
Mit Stichtag 31.12.2022 erhielten 3.956 Menschen mit Behinderung Sachleistungen der Eingliederungshilfe.
Frage 2: Wie haben sich die Kosten entwickelt? Bitte führen Sie die Kosten seit 2017 auf.
Wie hoch sind die Kosten für Sachleistungen der Eingliederungshilfe?
Wie hoch sind die Kosten der Geldleistungen der Eingliederungshilfe?
Antwort 2:
Kostenentwicklung EGH in Euro
| 2021 | 2022 |
Gesamtkosten | 84.024.783 | 89.070.808 |
Sachleistungen | 83.259.192 | 87.829.881 |
Persönl. Budget | 765.591 | 1.240.927 |
Bezüglich der Kostenentwicklungen 2017- 2020 verweise ich auf die Beantwortung der gleichen Anfrage (VO/2021/10534) im November 2021.
Frage 3: Wie viele Klageverfahren wurden seit der Einführung dieser Leistungsform (Persönliches Budget) im Jahre 2008 geführt und wie viele davon wurden vom Kläger (leistungsberechtigte Person) nach Kenntnis erfolgreich abgeschlossen?
Antwort 3:
Es wurden drei Klageverfahren geführt, von denen eines mit Vergleich und eines per Mediation abgeschlossen wurde. Das dritte Klageverfahren hat die Hansestadt Lübeck gewonnen.
Frage 4: Teilt die soziale Sicherung die Auffassung des Fragestellers, dass die Leistungsform des persönlichen Budgets gestärkt, entbürokratisiert und bedarfsdeckender ausgestaltet werden sollte? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Antwort 4:
Das pers. Budget ist eine der möglichen Leistungsformen des Sozialgesetzbuches IX, die ein Mensch mit Behinderung auswählen kann. Der Verfahrensweg ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch die Eingliederungshilfe der Hansestadt Lübeck verändert werden. In allen Fällen, unabhängig von der Leistungsform- ist ein Gesamtplan- und ggf. ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen, dessen Kernstück die Bedarfsermittlung ist. Die durch das Bundesteilhabegesetz in den Fokus gerückte Stärkung der personenzentrierten Leistungen wird bei der Hansestadt Lübeck umgesetzt, auch durch die Nutzung der sog. SHIP Instrumente (Schleswig-Holstein Individuelle Planung) umgesetzt. Die Leistung wird dadurch passgenau und bedarfsdeckend ermittelt.
Frage 5: Wie lange dauert es durchschnittlich bis die beantragte Leistung bewilligt wird?
Antwort 5:
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Persönliches Budget dauert erfahrungsgemäß weiterhin ca. 3-6 Monate.
Anlagen
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