Vorlage - VO/2022/11607
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Beschlussvorschlag
Die 5. Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen. (Anlage 1)
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| entfällt |
Begründung
Die Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck ist wie folgt zu ändern:
1. § 1 Absatz 1:
Satz 3: „Abweichend von Satz 1 beträgt für die Wahl im Jahr 2015 die Wahlzeit 3 Jahre.“ wird gestrichen.
Satz 4: „Ab dem Jahr 2018 beträgt die Wahlzeit 5 Jahre.“ wird gestrichen
Begründung: Anpassung an das Gemeindekreiswahlgesetz. Wahlperiode alle 5
Jahre.
2. § 10 Absatz 1:
Satz 1: „Gewählt wird durch Briefwahl.“ wird gestrichen
Satz 2: „Die dazu erforderlichen Unterlagen werden den Wahlberechtigten am
30. Tag, spätestens am 25. Tag vor der Wahl übersandt“ wird gestrichen.
Eingefügt wird der Satz: „Gewählt wird durch Stimmabgabe, Kennzeichnung des Stimmzettels in der Wahlkabine oder per Briefwahl.“
Begründung: Der Beirat für Seniorinnen und Senioren wurde 2018 in Form der reinen Briefwahl gewählt. Zukünftig wird das Wahlverfahren an das Gemeindekreiswahlgesetz angepasst. Die Wahl erfolgt somit per Urnen- und alternativ per Briefwahl.
Anlagen
Anlage 1
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Wahlordnung SB (426 KB) |