Vorlage - VO/2022/11607  

Betreff: 5. Änderung der Wahlordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Bornemann, Katja
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag


Die 5. Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen. (Anlage 1)


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.102.2 Logistik, Statistik und Wahlen

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind hier nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Die Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck ist wie folgt zu ändern:

 

1.  § 1 Absatz 1:

 

Satz 3: Abweichend von Satz 1 beträgt für die Wahl im Jahr 2015 die Wahlzeit 3 Jahre. wird gestrichen.

 

Satz 4: Ab dem Jahr 2018 beträgt die Wahlzeit 5 Jahre. wird gestrichen

 

Begründung: Anpassung an das Gemeindekreiswahlgesetz. Wahlperiode alle 5

Jahre.

 

2.  § 10 Absatz 1:

 

 Satz 1: Gewählt wird durch Briefwahl.“ wird gestrichen

 

 Satz 2: Die dazu erforderlichen Unterlagen werden den Wahlberechtigten am

 30. Tag, spätestens am 25. Tag vor der Wahl übersandt wird gestrichen.

 

Eingefügt wird der Satz: Gewählt wird durch Stimmabgabe, Kennzeichnung des   Stimmzettels in der Wahlkabine oder per Briefwahl.

 

Begründung: Der Beirat für Seniorinnen und Senioren wurde 2018 in Form der reinen Briefwahl gewählt. Zukünftig wird das Wahlverfahren an das Gemeindekreiswahlgesetz angepasst. Die Wahl erfolgt somit per Urnen- und alternativ per Briefwahl.

 


 


Anlagen

Anlage 1
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wahlordnung SB (426 KB)