Vorlage - VO/2022/11449
|
Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2028 befristeten Erbbaurecht für Herrn Torsten Ganning und Frau Laura Haack belastete Grundstück in Lübeck, Brandenbaumer Landstraße 65 ist vorzeitig um 60 Jahre zu verlängern.
2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 4 v.H. des Bodenwertes (Stand 31.12.2020) von 176.297,50 EUR (= 7.051,90 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.04.2016 (VO-Nr. 2015/03216) und 18.05.2017 (VO-Nr. 2017/04955) ist in der Anlage 2 dargestellt.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
beiträge, sind von den Erbbauberechtigten zu tragen.
Verfahren
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||
| ||||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||
| X | freiwillig | ||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||
|
|
| ||||||||
|
|
| ||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
| Die Erbbauberechtigten haben schriftlich erklärt (s. Anlage 5), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen.
|
Begründung
Mit Schreiben vom 16.03.2022 wurde den Erbbauberechtigten gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 28.04.2016 und 18.05.2017 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechtes informiert.
Die Erbbauberechtigten teilte mit Schreiben vom 20.05.2022 mit, dass sie das Erbbaurecht um 60 Jahre und unter Anwendung der vorgenannten Bürgerschaftsbeschlüsse verlängern möchten.
Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 (VO-Nr. 2015/03216) und 18.05.2017 (VO-Nr. 2017/04955) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages
Anlage 3 – Lageplan mit Luftbild
Anlage 4 – Lageplan
Anlage 5 – Nichtöffentlichkeit
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (105 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2 - Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages (220 KB) | ||
![]() |
3 | öffentlich | Anlage 3 - Lageplan mit Luftbild (2769 KB) | ||
![]() |
4 | öffentlich | Anlage 4 - Lageplan (1600 KB) | ||
![]() |
5 | öffentlich | Anlage 5 - Öffentlichkeit (348 KB) |