Vorlage - VO/2022/11043-01
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Beschlussvorschlag
Der Bürgerschaft ist halbjährlich zu berichten, wie die Bemühungen um die Anmietung und Schaffung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen voranschreitet und der ursprüngliche Beschluss aus November 2017 bzgl. der Belegung von Zimmern und Bereitstellung von Gemeinschafts- und Lernräumen wieder in Kraft treten kann.
Begründung
Die Bürgerschaft hat im November 2017 auf Antrag von SPD, GAL und B90/Grüne beschlossen:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, folgende Standards für die Unterbringung der im folgenden genannten Personengruppen unverzüglich umzusetzen.
I. Geflüchtete:
Geltungsbereich: Belegung von Containerunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften, ohne abgeschlossene Wohnungen.
Beginnen möchten wir in folgenden GU' s: Bornkamp, St. Hubertus, Schlutuper Straße, Fabrikstrasse, Blankensee, Ostseestrasse, Fackenburger Allee, Wallstraße und Steinrader Weg.
1.) Begrenzung der Belegung auf max. 2 Alleinreisende je Zimmer/Container/-Neustädter Häuschen bei einer Zimmergröße von 18 Quadratmetern.
( z.Zt. Bis zu 4 Alleinreisende je Zimmer/ Container)
2.) Paare ohne Kinder erhalten ein Einzelzimmer (min. 12 qm)
3.) Familien mit Kindern > 6 Jahre erhalten mindestens zwei Zimmer (min. 6 qm pro Person). Ab dem dritten Kind ist ein drittes Zimmer anzubieten
4.) Vorhalten von 1 Lernzimmer je 8 Wohngemeinschaften
5.) Vorhalten von 1 Gemeinschaftsraum
6.) Vorhalten von 1 Spielzimmer auf max. 10 Kinder, dort wo Kinder leben. Bei mehr Kindern entsprechend mehr Spielzimmer mit altersangemessener Ausstattung.
1 WG = Familie/ Paar/ 2 Alleinerziehende
Größe der Lernzimmer mind. 6 qm, bzw. 1,5 qm je WG.
(…)“
Solange nach Lübeck geflüchtete Menschen nicht in eigenem Wohnraum leben und stattdessen zum Teil über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, ist es wichtig und notwendig, Ihnen mehr Raum für Privatsphäre sowie Räume zum Lernen und für den Gemeinschaftsaufenthalt zur Verfügung zu stellen, als die vom Land SH vorgegebenen Mindeststandards, die allerdings nur für maximal sechs Monate gelten sollen, vorsehen.
Da viele Menschen wesentlich länger als sechs Monate in Gemeinschaftsunterkünften leben, müssen wir, auch bei momentan hoch ansteigenden Zahlen geflüchteter Menschen, möglichst schnell wieder zu dem ursprünglichen Beschluss von 2017 zurückzukehren und in Gemeinschaftsunterkünften mehr Raum und Quadratmeter zur Verfügung stellen. Um die Entwicklung der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnraum für Geflüchtete verfolgen zu können, soll der Bürgerschaft mindestens im Abstand von sechs Monaten berichtet werden.
Anlagen
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