Vorlage - VO/2022/11043
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Beschlussvorschlag
Der sogenannte Entzerrungsbeschluss der Bürgerschaft vom 22.03.2018 (VO/2018/05751) wird für die Dauer des erhöhten Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine ausgesetzt, bis ausreichende Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen wurden.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||
| x | freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Mehreinnahmen Benutzungsgebühr – eine Bezifferung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.) | ||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Mit der räumlichen Entzerrung sollten die Wohnbedingungen der Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften verbessert werden.
Angesichts der aktuellen Entwicklung im Ukrainekrieg gibt es einen erhöhten Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine, der voraussichtlich noch längere Zeit anhalten wird. Um die Unterbringung aller ukrainischen Geflüchteten, die keine Unterkunft bei Verwandten, Bekannten oder helfenden Privatpersonen erhalten, zu gewährleisten, mussten Notunterkünfte in einer Schule und Turnhallen ertüchtigt werden. Es fehlen zusätzliche Plätze in Gemein-schaftsunterkünften. Demzufolge ist die aufgrund des Entzerrungsbeschusses bestehende Unterbelegung in einigen Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr vertretbar. Es ist weitestgehend zur zumutbaren Maximalbelegung zurückzukehren.
Der Entzerrungsbeschluss ist daher für die Dauer des erhöhten Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine bis zur Schaffung von ausreichenden Gemeinschaftsunterkunftsplätzen auszusetzen.
Sobald es die Situation zulässt, wird die Verwaltung den Entzerrungsbeschluss über ein Gremienverfahren wieder aufleben lassen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der von dem Beschluss betroffenen Unterkünfte ist bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Insofern entstehen durch das Aussetzen der Entzerrung keine Kosten. Es ist vielmehr mit Mehreinnahmen durch die Benutzungsgebühr (nach der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck i. V. m. der 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung) zu rechnen, die derzeit nicht beziffert werden können. Momentan ist noch unklar, in welchem Umfang und in welcher Familienkonstellation der Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgen wird.
Anlagen
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