Vorlage - VO/2022/11042-01
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Beschlussvorschlag
Zur Vermeidung von Mängeln der verkehrlichen Erschließung und zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen der Anwohner ist die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes Semiramis wie folgt zu ändern:
- Die verkehrliche Hauptanbindung des Gewerbegebietes ist bereits zum ersten Abschnitt der Gewerbeentwicklung über eine Verlängerung des Autobahnzubringers Lübeck-Genin zu realisieren. Auf den Ausbau der Straße Wasserfahr als Autobahnanbindung kann dann verzichtet werden.
- Die direkte verkehrliche Anbindung der Deponie Niemark über die Straße Raabrede ist beizubehalten.
Begründung
Die Verkehrsplanung entspricht nicht einer nachhaltigen Verkehrslösung. Die Anbindung des Gewerbegebietes an die Autobahn über den Ausbau der Straße Wasserfahr berücksichtigt nicht die verkehrlichen Anforderungen, die der Gewerbestandort Semiramis langfristig benötigt. Schon für die erste Erweiterung des Gewerbegebietes auf der gegenüberliegenden Seite der Kronsforder Landstraße ist diese Verkehrsführung nicht mehr geeignet, die Anforderungen des Verkehrs zu erfüllen. Spätestens dann wäre eine verkehrliche Anbindung an den Autobahnzubringer Lübeck-Genin erforderlich. Dies bedeutet, dass die Investitionen zum Ausbau der Straße Wasserfahr von über 5,5 Mio € lediglich einer kurzfristigen Zwischenlösung dienen. Diese Investition könnte nachhaltig in die ohnehin erforderliche Verkehrsinfrastruktur investiert werden.
Hinzu kommt, dass diese Variante der Verkehrserschließung den Neubau lediglich einer zusätzlichen, größeren Kreuzungsanlage erforderlich macht. Dadurch werden die schützenswerten Belange der Anlieger berücksichtigt und der Verkehrsfluss in der Kronsforder Landstraße gefördert. Das neue Gewerbegebiet soll nicht durch Anlieferverkehre aus dem Deponiebetrieb zusätzlich belastet werden.
Anlagen
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