Im April 2021 startete die TraveKom mit ihrem durch den Bereich Jugendarbeit erteilten Projektauftrag, der zum Ziel hatte, eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse der digitalen Ausstattung in den städtischen Jugendzentren mit daraus resultierendem Konzept für kurz- und mittelfristige Maßnahmen zu erstellen. Projektbeteiligte waren 2 Mitarbeiterinnen der TraveKom, der Bereich Jugendarbeit, die Jugendhilfeplanung sowie die städtische IT und die Stabsstelle Datenschutz.
In der Projektzeit wurden alle städtischen Jugendzentren aufgesucht und hinsichtlich der technischen Ausstattung und Netzwerkausstattung untersucht. Weiterhin wurden die Beschäftigten nach ihren Wünschen und Bedarfen befragt. In Workshops erfolgte die Erarbeitung eines pädagogischen Digitalisierungskonzepts.
Frau Scharfe und Frau Günsür als Projektbeauftragte haben mittlerweile ihre Ergebnisse verschriftlicht und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
Mit einer zeitgemäßen Digitalisierung der Jugendarbeit sollen niedrigschwellige, präventive, proaktive und bedarfsgerechte digitale wie hybride Angebote für junge Menschen ermöglicht werden, die auf deren Lebenswelt ausgerichtet sind. Sie erfüllt damit den Zweck einer zeitgemäßen Kontaktaufnahme und Beziehungspflege, die auch in Zeiten möglicher weiterer Lockdowns an immenser Bedeutung gewinnen, und ist gleichzeitig Bestandteil des zentralen Bildungsauftrages, wie in den Europäischen Leitlinien für Digitale Jugendarbeit in 2019 beschrieben. (Basierend auf der European Commission expert group on digitalisation and youth – working definition 2018)
Digitale Jugendarbeit ist in diesem Sinne keine eigenständige Methode oder Form der Jugendarbeit, sondern findet sich integriert in allen herkömmlichen Jugendarbeit-Settings, d.h. dass digitale und mediale Möglichkeiten für die pädagogischen Ziele als Mittel zum Zweck eingesetzt werden.
Praktisch genutzt werden kann sie beispielsweise für pädagogisch-aktive Gruppenangebote per Videokonferenz, Einzel- oder Gruppenchats, als Mittel zur zeit- und ortsunabhängigen Partizipation, zur Teilnahme an Kursen bzw. Workshops, digitalen Planungs- und Vorbereitungstreffen, für die Öffentlichkeitsarbeit und natürlich auch für Online-Spiele.
Für die Umsetzung einer zeitgemäßen digitalen Jugendarbeit bedarf es entsprechende strukturelle Rahmenbedingungen. Hierzu gehört in erster Linie eine ausreichende und datenschutzkonforme technische Ausstattung der Mitarbeitenden mit entsprechender Schulung von digitalen und rechtlichen Kompetenzen. Jedes städtische Jugendzentrum hat die Möglichkeit, individuell und entsprechend der Bedarfe der Besucher:innen ein eigenes digitales Portfolio zu gestalten.
Die von Frau Günsür und Frau Scharfe durchgeführte Bestandserhebung in den Jugendzentren hat ergeben, dass die aktuelle technische Infrastruktur den Bedarfen und Anforderungen Digitaler Jugendarbeit nur unzureichend entspricht. In 6 von 7 Jugendzentrum besteht keine Anbindung an das städtische Intranet, die LAN-Verbindung wird über Fremdfirmen abgedeckt. Gäste-WLAN wird bislang nur vereinzelt vorgehalten. Die PC-Ausstattung besteht größtenteils aus veralteter Technik, vereinzelt werden Tablets für die Besucher:innen bereitgestellt, insbesondere, um diese beim Homeschooling unterstützen zu können. Die Nutzung der gängigen Social-Media-Kanäle ist vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht möglich. Die Homepages der Einrichtungen werden aktuell auf die städtischen Seiten überführt.
Die Beschäftigten der Jugendzentren gaben im Rahmen der Befragung an, für eine bedarfsgerechte digitale Jugendarbeit angemessen leistungsfähige Smartphones und Laptops mit ausreichendem Arbeits- und Datenspeicher zu benötigen, darüber hinaus auch die gängigen digitalen Tools. Idealerweise sollte eine Verknüpfung zu den von Schule genutzten Plattformen möglich sein. Eine datenschutzkonforme Social Media Nutzung ist für städtische Beschäftigte nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Für Videokonferenzen müssten datenschutzkonforme Server genutzt werden, so dass im Falle eines erneuten Lockdowns die Mitarbeitenden und die Jugendlichen miteinander persönlich in Kontakt treten können.
Seitens der TraveKom werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Zeitgemäße technische Ausstattung der Beschäftigten der Jugendzentren durch den städtischen IT-Support
- Netzwerktechnik der Jugendzentren modernisieren z.B. analog zur Schul-IT oder WLAN-Ausstattung der Museen
- Ausstattung der Jugendzentren mit Endgeräten als Grundausstattung für Besucher:innen
- Schaffung von BigBlueButton Videokonferenzräumen für die Jugendzentren
- Technik-Pools entsprechend der individuellen Schwerpunkte der Einrichtungen, z.B. Video-Werkstatt
- Fortbildung der Beschäftigten und Medienbildung der Besucher:innen
- Nutzung einer datenschutzkonformen und rechtssicheren Messenger-App, die auch von Schulen genutzt wird
- Nutzung einer speziell auf Lübeck zugeschnittenen Jugendapp analog des Schweizer Vorbilds (Abkommen mit der EU hinsichtlich Datenschutz)
Jede der aufgeführten Maßnahmen stellt dabei ein eigenes Projekt dar und wird in der Gesamtheit eine längere Umsetzungszeit erfordern. Aufgrund dessen wurde im Projektteam eine Priorisierung vorgenommen mit der Empfehlung, wie folgt zu beginnen:
a) Ausstattung aller Mitarbeitenden in Jugendzentren mit dienstlichen Smartphones aus dem Budget der Jugendarbeit und bedarfsgerechte Beschaffung von Tablets/Laptops. Die Finanzierung ist möglich, weil durch die coronabedingt eingeschränkte Arbeit der Jugendzentren das vorhandene Budget nicht ausgeschöpft worden ist.
b) Netzwerkanbindung der Jugendzentren Ggf. WLAN analog zu Museen oder Schulen
c) Aufsetzen einer Jugendapp für Lübeck (partizipativ und als medienpädagogisches Angebot)
d) Geräteausstattung und Softwaremanagement der Besucher:innentechnik durch die TraveKom analog zu Schüler:innen-Endgeräten
e) Fortbildung der Mitarbeitenden
Für die Umsetzung der einzelnen Bausteine fallen sowohl Kosten für einmalige Anschaffungen (Geräte) als auch laufende, dauerhafte Kosten (Wartungsverträge, Handyverträge, etc.) an. Die Jugendarbeit wird zunächst mit eigenen Mitteln erste Anschaffungen tätigen und bis zur nächsten Ausschusssitzung im November die bis dahin ermittelten endgültigen Summen darlegen.