Vorlage - VO/2021/10320  

Betreff: Anfrage des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Whistleblowing
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.08.2021 
52. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten nachstehende Fragen zu beantworten.

1.) Welche Maßnahmen hat die Hansestadt Lübeck ergriffen um die „Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie, zeitgerecht umzusetzen?


2.) Wie ist der Stand der Umsetzung?

3.) Welche Regelungen zu Hinweisgebersystemen bestanden/bestehen bisher?

4.) Wie viele Hinweise zur Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen der Art, die die Richtlinie erfasst, gab es in den Jahren 2018-2021?

 

5.) Welcher Art waren daraufhin ggf. ergriffene Maßnahmen?

6.) Sofern keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?

 

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.
 


Begründung

  Grundlegendes Ziel der bis zum 17.12.2021 umzusetzenden Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren, gleichzeitig jedoch auch den Hinweisgeber („Whistleblower“) besser zu schützen, sodass für diesen keine negativen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen als Folge der Meldung zu befürchten sind.

 

Unabhängig davon, dass bislang lediglich ein Referentenentwurf zum sog. „Hinweisgeberschutzgesetzt“ vorliegt, dürfte es hinsichtlich der bestehenden Umsetzungsfrist zielführend sein, bereits grundlegende Überlegungen auf Basis der EU-Richtlinie anzustellen.

 

Im Zusammenhang mit Sachverhalten, die im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wurden, ergaben sich Hinweise darauf, dass es derartige Regelungen nicht oder nicht in angemessener Weise gibt und insbesondere das Führungsverhalten innerhalb der Verwaltung in Teilen nicht geeignet ist, zur Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu ermutigen. Dass es zu derartigen Feststellungen, die in einem konkreten Fall seit Jahren (mindestens seit 2015) bekannt sind und wiederholt getroffen wurden, bis heute keine zufriedenstellenden Antworten des Fachbereiches auf Fragen des Ausschusses gibt und diese nunmehr mit der Begründung, dass zwischenzeitlich polizeiliche Ermittlungen aufgenommen wurden, verweigert werden, zeigt auf, dass es in dieser Frage dringenden Handlungsbedarf gibt.

 

Es ist insbesondere sicherzustellen, dass MitarbeiterInnen der Verwaltung, die entsprechende Verstöße melden, kurzfristig eine externe Meldestelle hierfür benannt wird um deren Anonymität sicherzustellen und sie vor Repressalien zu schützen.
 


Anlagen