Vorlage - VO/2021/09930
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung, Einrichtung und Auslieferung von Endgeräten (iPads (Tablets) und Windows-Endgeräte) im Rahmen des „Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“ in Form eines Inhousegeschäfts an die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH zu vergeben.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SchulG | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 2) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Ausgangslage
Gemäß der Richtlinie zur Vergabe der aus den Corona-Nothilfen bereitgestellten Mittel für den Erwerb von digitalen Endgeräten zur Nutzung für Schüler:innen vom 22.03.2021 erhält die Hansestadt Lübeck 971.866,26 Euro für allgemeinbildende Schulen und 525.985,22 Euro für berufsbildende Schulen aus dem Förderprogramm, die bis zum 31.11.2021 zu verausgaben sind. Es handelt sich bei den Fördermitteln um eine Vollfinanzierung. Eine Belastung des städtischen Haushalts findet wenn dann nur vorübergehend bis zum Abruf der Fördermittel statt und die haushalterische Ordnung ist durch eine Sollübertragung hergestellt.
Bei den Schulen besteht weiterhin ein Bedarf an Endgeräten. Der Schul- und Sportausschuss wurde zuletzt am 18.03.2021 über das Landesprogramm und die geplanten verfügbaren Mittel sowie die erneute Einbindung der TraveKom in den Beschaffungsprozess informiert.
Die Mittel des Landesprogrammes können, wie beim vorangegangenen Förderprogramm, für Ausgaben für Anschaffungen von schulgebundenen mobilen Endgeräten genutzt werden, einschließlich deren Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Geräte in die vorhandene oder geplante Infrastruktur integriert werden können.
Um die Endgeräte in die sich im Rahmen des DigitalPakts im Aufbau befindende lernförderlich IT-Infrastruktur integrieren zu können, sollen iPads und mobile Windows Endgeräte beschafft werden, was zudem zu den Medienkonzepten fast aller Schulen passt.
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Das grundsätzliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 GWB für eine ausschreibungsfreie Vergabe an die TraveKom wurde bereits bei der Durchführung der Beschaffung der Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm durch den Bereich Recht geprüft und durch die TraveKom bestätigt. Eine Ausschreibung ist daher nicht erforderlich. Eine Ausschreibung für die Geräte selbst, wird durch die Travekom durchgeführt.
Rechtsgrundlage
Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) hat der Schulträger den Sachbedarf des Schulbetriebs sowie die Kosten von Lehr- und Unterrichtmitteln (§ 48 Abs. 2 Nr. 5, vgl. PdK SH G-1, SchulG § 48 3. 3.2) zu tragen. Grundsätzlich fallen damit die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik und deren Unterhaltung (Wartung und Administration) in den Bereich des Sachaufwandsträgers. Die Ausstattung der Schulen unterliegt dabei jedoch der Leistungsfähigkeit des Schulträgers.
Umsetzungsvorschlag
Aufgrund der kurzen Laufzeit des Förderprogramms sowie aus Gründen der sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Erreichung des Zuwendungszwecks soll die Vergabe der Beschaffung der Endgeräte, wie beim vorangegangenen Sofortausstattungsprogramm (VO/2020/09099), im Rahmen eines Servicepaketes Schul-IT, welches die Konfiguration, betriebsbereite Bereitstellung und Auslieferung der Geräte an die Schulen beinhaltet, an die TraveKom im Rahmen eines Inhousegeschäfts erfolgen.
Für die Gesamtkosten der Beschaffung, Einrichtung und Auslieferung der Geräte werden die Fördermittel des Landesprogrammes in Höhe von insgesamt 1.497.851,48 Euro eingesetzt.
Es fallen für die Fernwartung der Geräte voraussichtlich jährliche Lizenzkosten in Höhe von ca. 30.000,00 Euro brutto an, die durch den Schulträger zu tragen sind (Anlage 2).
Die genaue Anzahl der Endgeräte wird im Rahmen der durch die Travekom durchzuführenden Ausschreibung ermittelt. Auf Basis der aktuellen Marktpreise und des vorangegangenen Projektes wird von ca. 1550 iPads und ca. 1200 Windows Laptops ausgegangen.
Die Beschaffung und Einrichtung von Endgeräten aus dem „Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler" an die TraveKom steht im Einklang mit dem Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck zur Digitalen Strategie (VO/2020/08509).
Anlagen
1.: Förderrichtlinie
2.: Finanzielle Auswirkungen investiv
3.: Finanzielle Auswirkungen konsumtiv
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Förderrichtlinie Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler (34 KB) | ||
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2 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen investiv (80 KB) | ||
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3 | öffentlich | Finanzielle Auswirkungen konsumtiv (61 KB) |