Vorlage - VO/2021/09887
|
Beschlussvorschlag
Die Hansestadt Lübeck lässt eine App für mobile Endgeräte (Android, iOS) entwickeln, mit der Bürger:innen zukünftig niedrigschwellig und für die Hansestadt Lübeck kostengünstig zu bestimmten Themen befragt werden können.
Vorab wird geprüft, welche Kosten entstehen und welche Fördermittel es möglicherweise hierfür gibt.
Eine Zusammenarbeit mit der TH Lübeck ist anzustreben.
Bereits praktizierte Beispiele anderer Städte sind für die Entwicklung einer App heranzuziehen, insbesondere auch die bekannten Schwachstellen.
Folgende Kriterien sollen erfüllt werden:
1. Neben der Abstimmung mit der App muss eine Abstimmung im Internet oder eine schriftliche Abstimmung möglich sein.
2. Es muss sichergestellt werden, dass nur Einwohner.innen Lübecks abstimmen können.
3. Mehrfachabstimmungen sind auszuschließen.
4. Das Verfahren muss datenschutzrechtlich sauber sein.
5. Es ist ein hoher Sicherheitsstandard anzulegen.
Im zweiten Schritt wird für die Durchführung von Einwohner:innenbefragungen eine Satzung erarbeitet, die folgendes regelt: Gegenstand der Satzung, Gegenstand einer Einwohnerbefragung, Teilnahmeberechtigung, Zugangscodes, Teilnahme an einer Einwohnerbefragung, Beschlussfassung über eine Einwohnerbefragung, Fragestellung, Information, Dauer der Einwohnerbefragung, Bekanntmachung der Einwohnerbefragung sowie Auswertung der Einwohnerbefragung.
Begründung
In Tübingen ist es seit 2019 möglich, Befragungen von Bürger:innen auch auf dem Smartphone durchzuführen. Die Entwicklungkosten der App betrugen 150.000 €, wovon die Stadt 30.000 € übernommen hat, das Land 70.000 € und der Restbetrag von der Entwicklerfirma getragen wurde.
Mit der "BürgerApp" können sich alle Einwohner:innen ab zwölf Jahren an der politischen Willensbildung zu strittigen Themen beteiligen. Die Ergebnisse der Befragungen dienen dem Gemeinderat (hier: der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen) als Entscheidungshilfe bei Beschlüssen.
Die App bietet die Chance, auch Menschen für die aktive Teilnahme an Kommunalpolitik zu gewinnen, die sich bisher weder über die Lokalzeitung noch über Radio informieren. Insbesondere junge Menschen ließen sich durch eine solche App erreichen und an demokratischen Prozessen beteiligen.
Lübeck hat bereits Erfahrungen mit der Beteiligung von Einwohner:innen über Befragungen im Internet oder durch Workshops (siehe LÜBECK überMORGEN). Beide Beteiligungsformate sind für bestimmte (z.B. stadtteilbezogene) Fragen und Themen zu begrüßen, erreichen i.d.R. jedoch weit weniger Einwohner:innen als dies mit einer App möglich wäre.
Eine Befragung per App ist einfach, kostengünstig und schnell möglich, zumal lt. Bundesamt für Statistik derzeit 95,1% aller Haushalte über ein Mobilfunkgerät verfügen und auf diese Weise große Teile der Lübecker Bevölkerung erreicht werden könnten.
Auf der Internetseite
https://publicus.boorberg.de/international-unterstuetzte-e-ids-fuer-fluechtlinge-2/
heißt es dazu über das Beispiel aus Tübingen:
"Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass es bei grundlegenden Entscheidungen des Gemeinderats wichtig wäre, genauer den Willen der Einwohnerinnen und Einwohner zu kennen. Dies kann die Diskussion und Abwägungsprozess des Gemeinderats nicht ersetzen, ist aber ein Hinweis, dass der Gemeinderat auch im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner agiert bzw. einen abweichenden Beschluss gut begründen muss. Daher sind Bürgerbefragungen ein sinnvolles Instrument zur Stärkung der kommunalen Demokratie und eine Unterstützung zur Entscheidungsfindung des Gemeinderats. Dabei muss aber immer klar kommuniziert werden, dass eine Bürgerbefragung nie, auch nicht indirekt, eine Entscheidung des Gemeinderats ersetzt."
Anlagen
|