Vorlage - VO/2021/09773
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Beschlussvorschlag
Die Projektfreigabe für die in der Vorlage genannte Beschaffung von Leuchten wird erteilt. Der Bürgermeister wird ermächtigt mit der Beschaffung zu beginnen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| - § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht) - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmende in Dunkelstunden - technisch notwendige Umrüstung auf LED innerhalb der nächsten 10 Jahre - Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Daseinsvorsorge) | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| - CO2-Einsparung durch höhere Energieeffizienz - Schutz von nachtaktiven Insekten durch besseres Farbspektrum |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Art der Ausschreibung und Zeitplan:
EU-weite Ausschreibung
Die Hansestadt Lübeck geht davon aus, dass in zehn Jahren keine geeigneten konventionellen Leuchtmittel mehr verfügbar sein werden. Daher ist der sukzessive Austausch sämtlicher konventioneller Leuchten in diesen zehn Jahren geplant.
Aktuell gibt es im Stadtgebiet ca. 21.000 Straßenleuchten. Seit 2012 wurden davon ca. 2.000 auf LED-Technik umgestellt. Seit dieser Zeit hat sich die LED-Technik in Lübeck etabliert.
Um das Ziel des vollständigen Austausches in dem geplanten Zeitraum zu erreichen, müssen zukünftig mindestens 2.000 Leuchten pro Jahr auf LED-Technik umgerüstet werden.
Für den Austausch diverser technisch abgängiger Leuchten ist im Zuge eines EU-weiten Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Lieferung von insektenverträglichen, energieeffizienten LED-Leuchten mit einem geeigneten Leuchtenlieferanten abzuschließen.
In der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung sind Umstellungen von ca. 2.400 Leuchten pro Jahr insbesondere in den Stadtteilen St. Lorenz Nord, Travemünde und Kücknitz vorgesehen. Im weiteren Stadtgebiet sollen bevorzugt große Kreuzungen, Kreisverkehre sowie dunkle, einseitig beleuchtete Hauptverkehrsstraßen auf LED-Technik umgestellt werden.
Der Bauausschuss wurde bereits am 07.12.2020 umfassend zum Thema Straßenbeleuchtung in Lübeck informiert. Die vorgeführte Präsentation ist im Bürger- und Ratsinformationssystem unter TOP 6.4.3 abrufbar. Thematisiert wurde die unterschiedliche Lichtverteilung von Glühlampen und LED-Leuchten und die damit verbundene Reduzierung der „Lichtverschmutzung“ sowie Insektenfreundlichkeit.
Kosten/Finanzierung:
Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2021 und den Folgejahren enthalten. Die Kostenschätzung beträgt pro Haushaltsjahr ca. 750 T€. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf den jeweiligen Produktsachkonten aller Straßenprodukte durch den Bereich Haushalt und Steuerung. Zur Vereinfachung werden die finanziellen Mittel nur unter dem Produkt 541001 Gemeindestraßen geordnet.
- Produktsachkonto 541001 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung
Eine Freigabe im Hauptausschuss am 23.03.2021 ist zwingend erforderlich, damit die Beschaffung noch zeitig ausgeschrieben werden kann und die Leuchten ab Sommer umgerüstet werden können.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (104 KB) |