Vorlage - VO/2021/09690-01
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt bei der Landesregierung nach § 10a BtMG für einen freien Träger eine Erlaubnis zu erwirken, die es gestattet, in Lübeck einen Drogenkonsumraum zu betreiben.
Dazu ist in Zusammenarbeit mit dem Land und Vertreter*innen der Drogenhilfe in Lübeck ein Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb eines solchen Konsumraums sowie dessen Finanzierung zu erarbeiten. Dieses ist der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.
Im Rahmen des Konzeptes zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes soll die Stadt folgende gesundheitlichen und drogentherapeutischen Ziele im Rahmen akzeptanzorientierter Suchtarbeit verfolgen:
• Vermeidung von Infektionen und schweren Folgeerkrankungen
• Verhinderungen von Überdosierungen und Drogentodesfällen
• Verbesserung des Kenntnisstandes zu Risiken des Drogengebrauchs
• Kontaktaufnahme und -pflege sowie Weitervermittlung von schwer
erreichbaren Drogenkonsument*innen
• Erhöhung der Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation
• Verminderung des öffentlichen Drogenkonsums und damit einhergehende
ordnungspolitische Ziele
Des Weiteren sind im Rahmen des Konzeptes Anforderungen hinsichtlich der personellen und technischen Ausstattung zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes sowie zur Sicherung des täglichen Betriebes gemäß der Einzelnorm § 10 BtMG Abs. 2 vorzuschlagen.
Vor diesem Hintergrund sollen die für die Inbetriebnahme sowie die für den täglichen infrastrukturellen und personellen Betrieb notwendigen investiven und konsumtiven Mittel beziffert werden.
Im Zuge der Konzeptionierung ist zu dem folgendes zu beachten:
• Die Finanzierung des Drogenkonsumraumes darf nicht auf Kosten anderer
Suchthilfeprogramme und -einrichtungen geschehen.
• Zu prüfen ist auch die Möglichkeit mehrerer stationärer
Drogenkonsumräume.
• Sowohl intravenöse, als auch inhalative Konsumformen sollen nach
Möglichkeit in den Räumlichkeiten möglich sein. Je nach Räumlichkeit ggf. an variablen Konsumplätzen
• Es muss eine Bannmeilenregelung für den jeweiligen Standort getroffen
werden, so dass in diesem Bereich seitens der Polizei das Mitführen von Betäubungsmitteln nicht sanktioniert wird.
• Angestrebt werden maximal mögliche Öffnungs- und Betriebszeiten des
Konsumraumes von 7 Tagen/Woche und jeweils 18 Stunden.
Begründung
Am 21.01.2021 hat eine große Mehrheit aus SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW, Die PARTEI und DIE LINKE in der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel den vorstehenden Antrag beschlossen – nur CDU und AfD verweigerten sich dieser sozialpolitischen Maßnahme.
Anlagen