Vorlage - VO/2021/09717  

Betreff: Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Jägersteig
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerAktenzeichen:LG 4098
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.05.2021 
23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Kaufpreisberechnung
Nichtöffentlichkeit
Lageplan

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2025 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Imke Rühle-Schacht belastete Grundstück in Lübeck, gersteig 1, zur Größe von 826 ist an die Erbbauberechtigte zu einem Kaufpreis in Höhe von 201.874,40 EUR zu verkaufen.

 

2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbotr die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.

 

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von deruferin zu tragen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

 

Das Grundstück gersteig 1 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zur Zeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.

 

r den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 427 (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 12.885,60 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräerung weiterzugeben

 

Der Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 27.08.2020 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigten hat am 01.12.2020 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchte.

 

Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO Nr. 2015/03216) zu den auslaufenden Erbbaurechten. Der Kaufpreis errechnet auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 31.12.2018 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Beschlusses vom 18.05.2017 (Wegfall des Aufschlages von 10 %) gem. Anlage 2 dieser Vorlage.


 

 

 

Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren

 

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 63,34.

 

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden.


 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Kaufpreisberechnung

Anlage 3 Nichtöffentlichkeit

Anlage 4 - Lageplan
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (75 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Kaufpreisberechnung (14 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Nichtöffentlichkeit (33 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Lageplan (174 KB)