Vorlage - VO/2020/09561-01
|
Beschlussvorschlag
Anfrage von BM Anje Jansen (GAL) gem. § 16 GO: Flächen für Skater, in der Bürgerschaftssitzung am 26.11.2020
1. Gibt es in der Hansestadt Lübeck Freiflächen oder eine zur Zeit leerstehende Halle in Verwaltung der KWL, die Jugendlichen in den kommenden Monaten zum Skateboard fahren zur Verfügung gestellt werden können, damit eine Entlastung des bestehenden Skateplatzes Kanalstraße entsteht?
2. Könnte die Herrichtung einer solchen mobilen Anlage (mobile Skate Ramps) aus Mitteln der Coronahilfe finanziert werden, um zu kompensieren, dass für Jugendliche sehr viele Freizeitangebote weggebrochen sind?
Begründung
- 2.280 - Liegenschaften und die KWL GmbH haben die Anfrage wie folgt beantwortet: Nach Prüfung aller infrage kommender Flächen oder Hallen konnte kein geeignetes Objekt benannt werden. Insgesamt ist nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 die Bereitstellung einer Ausweichfläche für Skater nicht realisierbar, da sich an dieser Stelle dann wieder Gruppierungen bilden würden, die nach der LandesVO nicht zulässig sind. Entsprechende Regelungen finden sich in den §§ 2,10 und 11 der LandesVO.
Unabhängig von der aktuellen Situation plant der KBT im Zuge der Neu-und Umgestaltung des Leuchtenfeldes in Travemünde einen Skaterparcour als Baustein des Gesamtkonzeptes. Die Maßnahme wird Bestandteil des dortigen Wirtschaftsplanes. Voraussichtlich in 2022 kann mit den Bau begonnen werden.
2. Nach Rücksprache mit dem Bereich Haushalt und Steuerung kann die Herrichtung einer solchen mobilen Anlage nicht aus den Mitteln der Corona-Soforthilfe erfolgen. Die Mittel stehen für investive Vorhaben nicht zur Verfügung.
Anlagen
./.
|